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02.03.2018

Bekanntmachung - Bekämpfung von Infektionskrankheiten

02.03.2018 - 04.06.2018
Bekanntmachung
Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet "Wirkstoffentwicklung auf Basis von Naturstoffen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten". Bundesanzeiger vom 02.03.2018
Vom 2. Februar 2018

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Infektionskrankheiten stellen weltweit eine der häufigsten Todesursachen dar. Nachdem sie in den Industrieländern als weitgehend besiegt galten, nimmt die von ihnen ausgehende Gefahr seit einigen Jahren weltweit wieder zu. Insbesondere angesichts der vermehrten Resistenzentwicklung von Krankheitserregern gegenüber etablierten antiinfektiven Wirkstoffen besteht ein enormer Bedarf an neuen, effizienten und wirkungsvollen Antiinfektiva. Die Entwicklung von innovativen Antiinfektiva ist daher für die Gesundheitsversorgung der Zukunft von essentieller Bedeutung.

Die Entwicklung neuer Antiinfektiva und die Bekämpfung von Resistenzen werden bereits im nationalen und internationalen Kontext adressiert, so z. B. im globalen Aktionsplan der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Bekämpfung von antimikrobiellen Resistenzen (AMR) und in der Deutschen Antibiotika Resistenz-Strategie (DART 2020). Im Jahr 2015 wurde unter deutschem G7-Vorsitz die "Berliner Erklärung zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen" verabschiedet. Sein Engagement für Globale Gesundheit setzte Deutschland bei der G20-Präsidentschaft im Jahr 2017 fort und konnte zusammen mit den G20-Partnern wichtige Impulse setzen, um den Kampf gegen Gesundheitskrisen und die globale Bedrohung durch antimikrobielle Resistenzen weiter voranzutreiben. Als ein wichtiges Ergebnis wird derzeit unter deutscher Federführung der Global AMR R&D Hub aufgebaut, der zu einer besseren Koordinierung der weltweiten Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) zu AMR führen soll. Die WHO betonte im Februar 2017 die Dringlichkeit der Entwicklung neuer Antibiotika und veröffentlichte eine priorisierte Liste mit Erregern, für die derzeit der höchste FuE-Bedarf besteht.
Die vorliegende Förderrichtlinie "Wirkstoffentwicklung auf Basis von Naturstoffen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten" greift die genannten Empfehlungen auf. Sie ist eingebettet in die Hightech-Strategie und das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung. Gleichzeitig ist die vorliegende Förderrichtlinie eine zentrale Fördermaßnahme im Rahmen der Nationalen Wirkstoffinitiative der Bundesregierung, welche das Ziel hat, die Wirkstoffforschung insbesondere im Bereich der Infektionskrankheiten zu stärken und die Entwicklung neuer Medikamente zu fördern.

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Seit einigen Jahren erlangen die übertragbaren Krankheiten weltweit wieder eine größere Bedeutung, vor allem durch die zunehmende Verbreitung von Krankheitserregern, die gegen einen oder mehrere Wirkstoffe resistent geworden sind. Als besonders besorgniserregende Beispiele sind hier Infektionen durch multiresistente Tuberkulosebakterien und gramnegative Bakterien mit Extended Spectrum ß-Lactamasen bzw. Carbapenemasen zu nennen. Auch die Ausbreitung von HIV und HCV mit Resistenzen gegenüber antiviralen Substanzen nimmt zu. Resistenzen von Malaria-Erregern gegenüber gängigen Arzneimitteln werden in Malaria-Endemiegebieten oder bei Reisenden ebenfalls immer häufiger beobachtet. Neben dem rationalen Einsatz von Antiinfektiva ist daher die Entwicklung innovativer Arzneimittel mit strukturell neuartigen Wirkstoffen essentiell, um die Behandlungsmöglichkeiten für Infektionskrankheiten aufrechtzuerhalten oder sogar zu erweitern.

Verschiedene Statistiken zeigen, dass ein Viertel bis ein Drittel aller in den letzten Jahrzehnten zugelassenen Medikamente auf Naturstoffen basieren bzw. von ihnen abgeleitet sind, bei den Antibiotika sind es deutlich über die Hälfte. Naturstoffe werden aus unterschiedlichen Pflanzen, Pilzen, Tieren oder Mikroorganismen gewonnen und werden seit Jahrtausenden vom Menschen zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt. Viele der oft als Sekundärmetabolite produzierten Naturstoffe dienen den sie produzierenden Organismen zum Schutz vor Infektionen durch Bakterien, Viren, Pilze und Parasiten. Damit sind sie eine hervorragende Ausgangsbasis für die Entwicklung potenter Antiinfektiva. Naturstoffe weisen eine enorme Wirksamkeit und strukturelle Diversität auf, da sie in Jahrmillionen für ihre jeweiligen Zielstrukturen evolutiv entwickelt und optimiert wurden. Dies stellt einen Vorteil der Naturstoffe gegenüber synthetisch hergestellten Molekülen dar. Dennoch wurde das Potenzial der bereits evolutiv optimierten Naturstoffe jahrelang vernachlässigt. Nur ein Bruchteil der bekannten Naturstoffe wurde bisher auf ihren möglichen Nutzen für die Wirkstoffentwicklung untersucht. Daher ergeben sich hier vielversprechende Möglichkeiten, die Behandlung von Infektionskrankheiten zu erweitern und besonders resistente Keime wirksam zu bekämpfen.

Mit der vorliegenden Richtlinie beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) daher, die Naturstoff-basierte Entwicklung neuartiger, anti-infektiver Wirkstoffe für die Humanmedizin zu stärken und somit Fortschritte bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten zu erzielen.

Richtilinien und weitere Informationen

Quelle: Förderbekanntmachungs-Abonnement des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

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