Förderung für Digitalisierungsvorhaben in Hessen

Die Digitalisierung der Wirtschaft bietet v.a. für kleine und mittlere Unternehmen enormes Potenzial, ihre betrieblichen Prozesse effizienter zu gestalten, neue Produkte, Dienstleistungen oder innovative Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Einen Überblick über den Stand der Digitalisierung in Ihrem Unternehmen und zahlreiche nützliche Tipps und Handlungsempfehlungen bekommen Sie mit dem DIGI-Check

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Mit dem DIGI-Zuschuss fördert das Land Hessen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe bei der konkreten Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit.

Was wird gefördert

Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse durch die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik und bei der Verbesserung der IT-Sicherheit.

Ziel vom DIGI-Zuschuss ist es, Betrieben die Möglichkeit zu bieten, ihren individuellen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte, Prozesse und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens zu realisieren.

Gefördert werden folgende Digitalisierungsmaßnahmen:

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbietende.

Eine umfangreiche Übersicht zu förderfähigen Maßnahmen ist im jeweils gültigen „Merkblatt zum Förderprogramm Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen“ zu finden.

Großprojekte mit Kosten von mehr als 50.000 Euro sind von der Förderung ausgeschlossen. Für solche Projekte bietet sich insbesondere das Bundesprogramm „Digital Jetzt“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) an. Der DIGI-Zuschuss kann jedoch weiterhin auch für kleinere Teilprojekte einer Digitalisierungsstrategie beantragt werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Als KMU gelten im DIGI-Zuschuss folgende Unternehmen:

  • weniger als 250 Beschäftigte und bis max. 50 Mio. EUR jährlicher Umsatz oder bis 43 Mio. EUR jährliche Bilanzsumme
  • Bei Verbund- und Partnerunternehmen sind gesonderte Regelungen zu beachten. Diese und die allgemeinen Regelungen zur „KMU-Definition“ sind in einem Informationsblatt der WIBank zusammengestellt.

Wie hoch ist der Zuschuss

Für förderfähige Digitalisierungsmaßnahmen können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe einen Zuschuss von max. 10.000 Euro erhalten. Gefördert werden Maßnahmen ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Sachausgaben.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

1. Bewerbung zur Antragsstellung
Bevor ein Antrag zum DIGI-Zuschuss gestellt werden kann, muss ein Unternehmen sich zunächst für eine Antragstellung bewerben.

Über das Kunden-Portal registrierte Unternehmen (auch Freiberufler gelten bei der Registrierung als Unternehmen) können sich ab sofort, bis zum Bewerbungsstichtag, für eine Antragstellung bewerben. Bitte beachten Sie dabei, dass die Registrierung nicht gleichzeitig eine Bewerbung auslöst. 

Die Bewerbung erfolgt über ein entsprechendes Onlineformular und ist zwingend erforderlich. 

Alle Bewerbungen, die bis zu den Stichtagen eingegangen sind, können für den jeweiligen Förderaufruf berücksichtigt werden

  • 06.10.2023 (letzte Möglichkeit der Bewerbung in 2023)

Jedes erfolgreich registrierte Unternehmen erhält eine E-Mail-Bestätigung. 

2. Zufallsauswahl aus den eingegangenen Bewerbungen
Alle registrierten Bewerbungen werden nach dem Bewerbungsschluss einem Zufallsauswahlverfahren unterzogen. Im Zuge dessen werden diejenigen Bewerbungen ermittelt, die zu einem Antrag aufgefordert werden können.

Alle registrierten Unternehmen werden per E-Mail über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. 

3. Einreichung Förderantrag
Nach dem Auswahlverfahren erhalten die zum Antrag aufgeforderten Unternehmen eine E-Mail mit positivem Auswahlergebnis und eine Erläuterung zur Anmeldung und anschließender Antragstellung im Kundenportal der WIBank.

Mit dem DIGI-Zuschuss fit für die Zukunft – Der Odenwälder Bauernhof Express

Neue Vertriebskanäle dank Digitalisierung: Webseite, Onlineshop und Online-Marketing - Der digitale Auftritt des Odenwälder Bauernexpress erscheint nun im einheitlichen Gewand. Der DIGI-Zuschuss des Landes Hessen unterstützte bei der Optimierung der digitalen Infrastruktur und der Minimierung des Arbeitsaufwandes.

Mit dem DIGI-Zuschuss fit für die Zukunft – Die Landärzte aus Gladenbach

Digitalisierung lohnt sich - Eine Zahnarztpraxis digitalisiert ihr Patientenmanagement und ihre Materialwirtschaft und konnte damit ihre gesamtes Praxismanagement optimieren. Der DIGI-Zuschuss des Landes Hessen unterstützte bei den Digitalisierungsmaßnahmen.

Weitere Zuschussmöglichkeiten für Ihr Unternehmen

Unternehmen, die ihre Digitalisierung voranbringen möchten, finden neben dem DIGI-Zuschuss weitere wertvolle Unterstützungsangebote vom Land Hessen und vom Bund. Dabei stehen Förderprogramme zur Bezuschussung der individuellen Digitalisierungsberatung, der Qualifikation der Mitarbeiter oder der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Verfügung.

DIGI-Beratung – Geförderte Digitalisierungsberatung

Über das RKW Hessen können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ihre individuelle Digitalisierungsberatung bezuschussen lassen. Mögliche Themen können die Entwicklung oder Erweiterung von Geschäftsmodellen, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und der Produktion sowie IT-Sicherheit sein.

Bezuschusst werden Beratungsprojekte hessischer KMU mit bis zu zehn Tagewerke. Der Zuschuss beträgt max. 600,00 Euro je Tagewerk und in EFRE-Vorranggebieten bis zu 650,00 Euro je Tagewerk. Die maximale Förderung beträgt 6.000,00 Euro bzw. 6.500,00 Euro und max. 50 % des Beratungshonorars.

www.rkw-hessen.de/beratungsfoerderung/digitalisierungsberatung.html

Distr@l - Förderprogramm für Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Das Förderprogramm des Landes Hessen bietet kleinen und mittleren Unternehmen mit den Förderlinien 2A „Digitale Produktinnovationen“ und 2B „Digitale Prozessinnovationen“ die Möglichkeit, ihre Digitalisierung voranzutreiben. Es können u. a. neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen erprobt bzw. geschaffen oder es kann auch die Wertschöpfungskette optimiert werden. Der Zuschuss beträgt 100.000 - 500.000 Euro für die Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren, die den aktuellen Stand der Technik signifikant erhöhen.

digitales.hessen.de/Foerderprogramme/Distrl

go-digital – Förderung des Bundes für Beratungsleistungen

Mit dem Förderprogramm go-digital des Bundes werden gezielt Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit”, „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Datenkompetenz“ und „Digitale Markterschließung” in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU, hier < 100 Beschäftigte, max. 20 Mio. Euro Umsatz) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial gefördert. Dabei bietet go-digital den Unternehmen eine unbürokratische finanzielle Unterstützung, denn die autorisierten Beratungsunternehmen übernehmen die komplette administrative Projektabwicklung von der Antragstellung bis hin zur Berichterstattung.

www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html

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