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01.07.2021

Bewerbung zum digitalen Start-up des Jahres - bis zu 50.000 Euro Preisgeld

Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) prämiert Start-ups, die an erfolgreich an einer Gründungsinitiative des BMWi teilgenommen haben. Bewerbungsschluss ist der 13.09.2021.
© BMWi

Sie haben sich erfolgreich an einer Gründungsinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) beteiligt und konnten so Ihre digitale Gründungsidee erfolgreich realisieren?
Dann nutzen Sie jetzt die Chance „Digitales Start-up des Jahres 2021“ des BMWi zu werden und einen der drei Preise in Höhe von 50.000 Euro, 30.000 Euro und 20.000 Euro zu gewinnen. Neben diesen drei von einer Jury vergebenen Preisen wird auch ein Publikumspreis in Höhe von 10.000 Euro verliehen, bei dem das Publikum in einer Online-Abstimmung das Start-up mit dem besten Videobeitrag wählt.

Teilnahmebedingungen

Der Preis „Digitales Start-up des Jahres 2021“ des BMWi richtet sich an junge Digitalunternehmen.

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die

  • Absolventen des „EXIST-Gründerstipendium“
  • Absolventen des „EXIST-Forschungstransfer“
  • Preisträger des „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“
  • Beteiligungen des „High-Tech Gründerfond“ haben
  • Beteiligungen eines Business Angels über das BMWi-Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ haben
  • Finalisten des „German Accelerator“
  • von einem der 12 Digital Hubs nominiert

sind.


Weitere Teilnahmevoraussetzungen sind

  • Das Unternehmen ist als Kapitalgesellschaft (UG, GmbH oder AG) mit Sitz in Deutschland gegründet.
  • Die Gründung erfolgte nicht vor dem Jahr 2018.
  • Zentraler Bestandteil des Produkt- oder Dienstleistungsangebotes des Unternehmens sind innovative Informations- und Kommunikationstechnologien.
  • Das Unternehmen hat im Jahr 2020 bzw. in den letzten 12 Monaten (Stichtag: Start der Bewerbungsphase am 16.08.2021) einen Umsatz von mindestens 100.000 Euro erwirtschaftet.

Nicht teilnahmeberechtigt sind Start-ups und junge Unternehmen, die bereits als „IKT-Gründung des Jahres“ oder „Digitales Start-up des Jahres“ des BMWi ausgezeichnet wurden.

Preis und Jury

Ausgezeichnet werden Unternehmen, die ihre Gründungsidee in kurzer Zeit besonders erfolgreich um-gesetzt haben. Vergeben werden mit insgesamt 100.000 Euro dotierte Geldpreise, die als Wachstumskapital in das eigene Unternehmen eingebracht werden müssen.
Vorgesehen ist für den ersten Preis ein Preisgeld von 50.000 Euro, für den zweiten Preis ein Preisgeld von 30.000 Euro. Das drittplatzierte Unternehmen soll 20.000 Euro erhalten.

Die Auswahl der Preisträger:innen erfolgt mit Unterstützung einer unabhängigen Jury von Expert:innen aus Wirtschaft und Wissenschaft. Die Jury ist frei, Anzahl und Stückelung der Preise zu ändern, sollten mehrere Unternehmen überzeugen. Die Verwendung des Geldpreises ist nur für geschäftliche Aktivitäten (Sachleistungen/Investitionen etc.) des Unternehmens vorzusehen.

Auswahlkriterien für den Preis sind:

  • die hohe Alleinstellung des Produkt- bzw. Dienstleistungsportfolios,
  • Wachstumsperspektiven in den Zielmärkten,
  • die unternehmerische Leistung bei der bisherigen Umsetzung der Gründungsidee und
  • das Managementpotenzial für eine weitere erfolgreiche Unternehmensentwicklung.

Die Entscheidung für den Publikumspreis mit einem Preisgeld von 10.000 Euro erfolgt über eine öffentliche Online-Abstimmung, in der der persönliche Favorit aus den nominierten Video-Beiträgen gewählt werden kann. Teilnahmeberechtigt sind nur zugelassene Bewerberinnen und Bewerber für den Preis „Digitales Start-up des Jahres 2021“. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird den teilnehmenden Start-ups eine Video-App zur Verfügung gestellt, mit der das Video selber aufgenommen und eingereicht wird. Danach werden die Videos online bis kurz vor der Preisverleihung zur Abstimmung bereitgestellt.


Das Angebot von Gegenleistungen (z. B. in Form von Geld- oder Sachpreisen) an Dritte im Zusammenhang mit einer Stimmabgabe für das Online-Voting ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss von der Teilnahme am Publikumspreis. Hingegen ist die Öffentlichkeitsarbeit zur Verbreitung des Videos im Netzwerk und über die gängigen Online-Kanäle ohne Gegenleistungen zulässig und erwünscht.


Der Publikumspreis kann nur an ein bei der Preisverleihung anwesendes Unternehmen vergeben werden.


Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bewerbung

Bewerben Sie sich bitte mit einer kurzen und aussagekräftigen Darstellung Ihres Unternehmens und der Umsetzung Ihrer Gründungsidee hinsichtlich der oben genannten Kriterien.

Einen Gliederungsvorschlag für Ihre Bewerbung finden Sie hier.

Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung

  • einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder einen äquivalenten Nachweis, dass die Gründung nicht vor 2018 erfolgt ist, und
  • den Jahresabschluss Ihres Unternehmens oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung für das Jahr 2020 bzw. eine betriebswirtschaftliche Auswertung für die letzten 12 Monate bei.

Der Publikumspreis wird ausschließlich auf Grundlage des selbstaufgenommenen Videos vergeben. Zur Erstellung des Videos muss die bereitgestellte App genutzt werden. Einen Link zur App werden wir Ihnen nach Ende der Bewerbungsfrist und Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen zusenden.

Bewerbungsstart ist der 16.08.2021. Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 13.09.2021 (Ende der Abgabefrist) per E-Mail im PDF-Format an startupdesjahres@de.digital.

Preisverleihung

Die Verleihung des Preises „Digitales Start-up des Jahres 2021“ erfolgt im Januar 2022. Termin und Ort werden rechtzeitg bekannt gegeben.

Kontakt

Wenn Sie Fragen zum Wettbewerb „Digitales Start-up des Jahres 2021“ des BMWi haben, wenden Sie sich gern an Frau Kristina Peneva (startupdesjahres@de.digital, 030 310078-5663).

 

WEITERE INFOS
Quelle: BMWi

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