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19.05.2021

Förderung interaktiver Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

Einreichungsfrist: 15. Juli 2021

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“

Hintergrund und Förderziele

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Ideen-/Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken und für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar machen. Dazu werden zwei Ansätze verfolgt. Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und ­Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2).

Mit der Fördermaßnahme sollen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in beiden Modulen unterstützt und gestärkt werden, die sich thematisch in den beiden Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ und ­„Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ bewegen.

Ziel im Forschungsfeld „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ ist die Erforschung und Entwicklung von interaktiven Technologien, die die Gesundheitskompetenz durch souveränen Umgang mit Gesundheitsdaten stärken, die Gesundheitsverhalten verbessern helfen, die für Therapie, Prävention und das Gesundheitsmanagement eingesetzt werden können und die Pflegearrangements nachhaltig gestalten können. Ziel im Forschungsfeld „Lebenswerte ­Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ ist die Erforschung und Entwicklung von physischen und virtuellen Assistenzsystemen für private und öffentliche Räume, von interaktiven Systemen für den schulischen und beruflichen Alltag und von smarten vernetzten Assistenten für Miteinander und Mobilität z. B. in der Kommune.

Förderungschwerpunkte

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden zwei Forschungsfeldern des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ liegen:

  • Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
  • Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ

Anwendungen im Bereich der industriellen Produktion sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.

Einzelvorhaben – bestehende Forschungsteams fördern (Modul 1)

Gefördert werden in Modul 1 Innovationen der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in Form von Einzelvorhaben. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um den Reifegrad der aktuellen Ergebnisse zu erhöhen. Die ­eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung.

Thematische Einzel- und Verbundvorhaben (Modul 2)

Gegenstand der Förderung in Modul 2 sind risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind sowie einen direkten positiven Einfluss auf die Innova­tionsfähigkeit und erwarteten Wettbewerbschancen der beteiligten Start-ups haben.

Folgende Vorhaben sind förderfähig:

  • „Tandem“-Vorhaben mit der „Mutter“-Hochschule/-Forschungseinrichtung und ihrem jungen Start-up,
  • Einzelvorhaben eines Start-ups sowie
  • Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren Start-ups, anderen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen (siehe Nummer 3).

Das Vorhaben soll durch ein Start-up initiiert werden. Ein signifikanter Anteil der Arbeiten im Vorhaben soll durch die beteiligten Start-ups geleistet werden, sodass ihnen ein entsprechend hoher Anteil der Förderung zugutekommt und entsprechend der Nutzen und die Verwertung ihrer Vorhabenergebnisse bei den Start-ups liegen.

Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von Start-ups sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsverfahren und -frist

In der ersten Verfahrensstufe können beim vom BMBF beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH jederzeit Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. Die Projektskizzen sind in elektronischer Form vorzulegen. Die Einsendung der Projektskizzen auf dem Postweg ist nicht gewünscht/erforderlich. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

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