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01.06.2021

Verbundforschung zu Long-Covid

Neue Förderrichtlinie zu COVID-19-Spätfolgen

Jede Ansteckung mit SARS-CoV-2 birgt das Risiko auf langfristige gesundheitliche Schäden. Aufgrund der Neuartigkeit der Erkrankung fehlen derzeit aber noch wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu diesen Spätfolgen. Sie zu gewinnen, ist Gegenstand einer neuen Förderrichtlinie, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) heute auf den Weg bringt.

Dazu erklärt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek:„Wir kennen das SARS-CoV-2-Virus erst seit gut einem Jahr. Zum heutigen Zeitpunkt kann niemand sagen, wer nach einer Ansteckung Langzeitfolgen entwickeln wird und warum. Umso wichtiger ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen, um die betroffenen Patientinnen und Patienten bestmöglich behandeln und bei ihrer Genesung unterstützen zu können."

Inzwischen haben rund 3,5 Millionen Menschen in Deutschland eine Infektion mit dem Virus überstanden, aber viele sind weiter krank. Schätzungen zufolge leiden 10 Prozent der Covid-19-Patientinnen und -Patienten auch Wochen oder Monate später noch an Symptomen – unabhängig davon, ob sie oder er einen schweren oder milden Krankheitsverlauf hatte. Damit kämpfen nicht nur viele Menschen in Deutschland mit Spätfolgen von Covid-19. Durch die Folgen der Covid-19-Erkrankung wird es auch zu einer starken Herausforderung für unser Gesundheitssystem kommen.  Deswegen ist es so wichtig, dass wir die Gesundheitsforschung in Deutschland in diesem Bereich gezielt unterstützen. Die neue Förderrichtlinie ist hierzu ein weiterer wesentlicher Baustein.

Im Netzwerk Universitätsmedizin, das vom BMBF gefördert wird, beschäftigt sich schon jetzt das Kohortenprojekt NAPKON mit den Spätfolgen von Covid-19. Aber auch in vielen anderen Studien haben unterschiedliche Akteure damit begonnen, Informationen über Long-Covid zu sammeln und Wissen zu generieren. Diese zum Teil nur lokal erhobenen Daten gilt es nun zu bündeln, auszuwerten und weiterzuentwickeln, damit sie möglichst schnell in die Behandlung und Versorgung der Menschen einfließen können.

Zur Förderrichtlinie

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