Forschungs- und Entwicklungsverträge
Fortbildungstag
Einem Forschungs- und Entwicklungsvertrag kann vor seinem Abschluss nicht genug Sorgfalt gewidmet werden. Das bezieht sich zum einen auf die Machbarkeit und Zielsetzung der FuE-Inhalte selbst, aber auch auf die rechtlichen Risiken. Die Parteien müssen sich insoweit über ihre Motivationen und Ziele im Klaren sein und eine realistische Einschätzung darüber erreichen. Hier gilt im übertragenen Sinn die aus der Produktion bekannte Regel: je später das Stadium, in dem ein Fehler bemerkt und beseitigt wird, desto höher die Kosten. Schließlich gilt es, mit dem Vertragspartner Einigkeit zu erzielen und die eigenen Interessen durchzusetzen.
Bei Abschluss von Forschungsverträgen zwischen Wissenschaftseinrichtungen (Hochschulen oder Instituten, wie z.B. FhG) und Unternehmen sollten sich die Vertragsparteien bewusst sein, ob sie eine Forschungskooperation oder einen FuE-Vertrag anstreben. Während Erstere auf den Austausch von Erfahrungen, Wissen und Know-How im Allgemeinen oder auf die arbeitsteilige, gemeinschaftliche Entwicklung gerichtet ist, ist Letzterer auf ein spezifisches Projekt gerichtet, bei dem die Hochschule oder Forschungseinrichtung Auftragnehmer und das Unternehmen Auftraggeber ist. Schließlich gibt es noch eine Reihe von spezifischen Einzelfragen und Sonderfällen, über die man einen Überblick gewinnen sollte.
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