Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) IV – Hot Topic
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie verpflichtet Unternehmen u.a. dazu, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Datenschutz-Grundsätze „Datenminimierung“ und „Speicherbegrenzung“ einzuhalten. Gemäß diesen Grundsätzen dürfen nur personenbezogene Daten erhoben werden, die für eine bestimmte und rechtmäßige Zweckerfüllung zwingend erforderlich sind. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn sie für den rechtmäßigen Zweck nicht mehr erforderlich sind. Demgegenüber stehen häufig gesetzliche Mindestaufbewahrungspflichten, die es vor einer Löschung zu beachten gilt.
Dieses Seminar gibt einen Überblick über die beiden Datenschutz-Grundsätze und erklärt, wie die gesetzlichen Anforderungen effektiv umgesetzt werden können.
Rheinstraße 75, 64295 Darmstadt
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