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03.01.2017

Neuer Innovationspreis für KMUs - TÜV SÜD: Ein Siegel fürs Zukunftspotenzial

München, 29.12.2016 - Anlässlich seines 150-jährigen Jubiläums schreibt der TÜV SÜD einen Innovationspreis für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) aus, die in Kooperation mit der Wissenschaft besonders zukunftsträchtige Produkte oder Dienstleistungen entwickeln.

Der TÜV SÜD-Innovationspreis ist mit 25.000 Euro dotiert und wird ab sofort jährlich an Unternehmen vergeben, die gemeinsam mit der Wissenschaft besonders innovative Ideen entwickeln und auf den Markt bringen - erstmals im Juli 2017. Der Preis wird zwischen Unternehmen und wissenschaftlicher Einrichtung hälftig geteilt. Firmen und Forscher können sich bis zum 24. Februar 2017 unter www.tuev-sued.de/KMU-Innopreis bewerben.

"Mit dem Innovationspreis wollen wir Unternehmen unterstützen, die gemeinsam mit der Wissenschaft besonders innovative Ideen entwickeln und auf den Markt bringen", sagt Prof. Dr.-Ing. Axel Stepken, Vorstandsvorsitzender der TÜV SÜD AG. Dabei ist die Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft nicht nur Motor für die wirtschaftliche Prosperität am Standort Deutschland. Die enge Zusammenarbeit von Unternehmern und Forschern bereits in der Entwicklungsphase stellt zudem einen hohen Innovationsgrad sowie eine solide Qualität neuer Produkte und Dienstleistungen sicher. Das ist ganz im Sinne des historischen Auftrags von TÜV SÜD, Menschen, Umwelt und Sachgüter vor nachteiligen Auswirkungen technischer Anlagen und somit neuen Technologien den Weg zu ebnen. "Erfolg haben Innovationen nur dann, wenn sie gesellschaftlich akzeptiert sind. Hohe Qualität und Sicherheit sind die Basis für das Vertrauen in Innovationen", sagt Prof. Stepken.

Breites Spektrum
Der Innovationspreis richtet sich an KMU in den TÜV SÜD-Stammgebieten Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen, die ein Produkt, eine Verfahrensinnovation oder eine technologieorientierte Dienstleistung entwickeln. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit mit einer Universität oder einer anderen außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtung (bspw. der Helmholtz-, Max-Planck- oder Fraunhofergesellschaft), mit der sich das Unternehmen gemeinsam bewirbt; der Sitz der wissenschaftlichen Seite spielt keine Rolle. Die eingereichten Innovationen können aus allen Branchen kommen. Die Markteinführung des Produktes oder der Dienstleistung sollte innerhalb der letzten drei Jahre erfolgt sein, der Jahresumsatz des Unternehmens maximal 50 Millionen Euro betragen. Kriterien für die Bewertung sind unter anderem ein hoher Innovationsgehalt (Neuheit, Produktreife und Zukunftsorientierung), der erkennbare Nutzen (Effizienzsteigerung, Profitabilität, Synergieeffekte), die Mittelstandseignung (Relevanz für kleine Unternehmen) sowie die Praktikabilität und erfolgreiche Umsetzung.

Der Sieger wird von einer hochrangigen Jury ermittelt. Mitglieder sind: Dr. Manfred Wittenstein, Aufsichtsratsvorsitzender der Wittenstein AG, Professor Hans Müller-Steinhagen, Rektor der TU Dresden, Dr. Volker Meyer-Guckel, Stellvertretender Generalsekretär des Stifterverbands, Reiner Block, Geschäftsführer TÜV Hessen, Hermann Mund, Vorsitzender des Kuratoriums der TÜV SÜD Stiftung, Professor Ernst Schadow, Verwaltungsratsvorsitzender TÜV SÜD e.V., Thomas Busch, Vorsitzender des TÜV SÜD Konzernbetriebsrates.
Die Preisverleihung wird im Rahmen des TÜV SÜD-Forums im Juli 2017 stattfinden.

Weitere Informationen: www.tuev-sued.de/KMU-Innopreis

Quelle: Informationsdienst Wissenschaft (idw) - https://idw-online.de/de/news665770

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