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14.03.2017

Förderbekanntmachung des BMBF zum Thema Materialien für Intelligente Textilien (smart textiles)

Richtlinie zur Förderung transnationaler Verbundvorhaben innerhalb des ERA-NET

Berlin/Jülich, 14.03.2017 - Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage der beiden Rahmen­programme "Vom Material zur Innovation" und "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen" FuE-Projekte zu dem Themenschwerpunkt "Materialien für Intelligente Textilien (smart textiles)" zu fördern.

 

Die im Rahmen des M-ERA.NET II veröffentlichte Ausschreibung ergänzt die nationalen und europäischen Fördermaßnahmen zur Materialforschung. Die Ausschreibung ermöglicht dabei die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, mit akademischen und industriellen Partnern der am M-era.Net II beteiligten Länder/Regionen in FuE-Projekten. Die aktuelle Ausschreibung zielt dabei auf FuE-Projekte, die nur durch eine internationale Zusammenarbeit zum Erfolg zu führen sind.

Die intensive Zusammenarbeit von Unternehmen und öffentlicher Forschung auf europäischer Ebene soll unter anderem zur Vorbereitung zukünftiger Projektanträge unter Horizont 2020 dienen. Außerdem soll der sichere und schnelle Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die industrielle Anwendung unterstützt werden. Dabei steht das Thema "Materialien für intelligente Textilien (smart textiles)" im Fokus der deutschen Beteiligung.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind FuE-Aufwendungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher transnationaler Verbundprojekte, die einen der folgenden Themenschwerpunkte des M-era.Net II Calls adressieren:

  1. innovative Oberflächen, Beschichtungen und Grenzschichten
  2. hochleistungsfähige Komposite
  3. multi-funktionelle Materialien.

Verbundprojekte mit deutscher Beteiligung zu den genannten Themenfeldern sind ausschließlich im Hinblick auf den Schwerpunkt "Materialien für Intelligente Textilien (smart textiles)" förderfähig. Projekte, die Produktions- oder Prozesstechnologien adressieren, werden im Rahmen der Produktionsforschung gefördert; die deutschen Projektpartner nehmen die Zuordnung zum Förderprogramm nach dem jeweiligen Themenschwerpunkt selbst vor. Für das Themenfeld "Materialien für die Additive Fertigung" im Kontext des M-era.Net II wird zeitgleich eine weitere Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Als "Intelligente Textilien (smart textiles)" werden Textilien definiert, die über Zusatzfunktionen verfügen. (Vgl. DIN CEN/TR 16298:2011) Es werden Projektvorschläge erwartet, die die Bereiche "Faser/Filamente" und/oder "Textile Halbzeuge" adressieren. In beiden Fällen soll die Anwendung der FuE-Arbeiten berücksichtigt werden. Hierzu sollten Arbeiten zur Systemintegration Bestandteil des Projektvorschlags sein.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union, darunter insbesondere auch KMU. Die Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Staatliche und nicht staatliche Hochschulen, die auf Ausgabenbasis abrechnen, können für Forschungsvorhaben eine zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben erhalten. Diese Projektpauschale muss beantragt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMBF (externer Link) oder direkt über den Projektträger:

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT)
52425 Jülich
Internet: http://www.werkstofftechnologien.de/

Quelle:
Projektträger Jülich / BMBF

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