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14.03.2017

Förderbekanntmachung des BMBF zum Thema Materialien für die Additive Fertigung

Berlin/Jülich, 14.03.2017 - Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage der beiden Rahmenprogramme "Vom Material zur Innovation" und "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen" FuE-Projekte zu dem Themenschwerpunkt "Materialien für die Additive Fertigung" zu fördern.

Die im Rahmen des M-era.Net II veröffentlichte Ausschreibung ergänzt die nationalen und europäischen Fördermaßnahmen zur Materialforschung. Die Ausschreibung ermöglicht dabei die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit akademischen und industriellen Partnern der am M-era.Net II beteiligten Länder/Regionen in FuE-Projekten. Die aktuelle Ausschreibung zielt dabei auf FuE-Projekte, die nur durch eine internationale Zusammenarbeit zum Erfolg zu führen sind.

Die intensive Zusammenarbeit von Unternehmen und öffentlicher Forschung auf europäischer Ebene soll unter anderem zur Vorbereitung zukünftiger Projektanträge unter Horizont 2020 dienen. Außerdem soll der sichere und schnelle Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die industrielle Anwendung unterstützt werden. Dabei steht das Thema "Materialien für die Additive Fertigung" im Fokus der deutschen Beteiligung.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind FuE-Aufwendungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher transnationaler Verbundprojekte, die das Themenfeld "Materialien für die Additive Fertigung" in der Produkt-, Verfahrens- und Materialentwicklung adressieren:

  • Es sollen innovative metallische, keramische und Polymermaterialien für den Einsatz in der Additiven Fertigung entwickelt werden, um die Eigenschaften der hergestellten Komponenten zu verbessern. Ziel ist es, Materialien zu entwickeln, die spezifisch für den additiven Fertigungsprozess gestaltet wurden. Im Rahmen dieser Bekannt­machung sind Anwendungen in der Medizintechnik ausgeschlossen (Materialforschung).
  • Die Entwicklung neuer Prozess- und Anlagentechnologien für die Additive Fertigung innovativer Bauteile und Produkte mittels neuer Materialien wird im Rahmen der Produktionsforschung gefördert.
  • Projekte, die sowohl Materialentwicklungs- als auch Prozesstechnologien für die Additive Fertigung adressieren nehmen die Zuordnung zum Förderprogramm nach dem jeweiligen Themenschwerpunkt vor.

Verbundprojekte mit deutscher Beteiligung zu dem genannten Themenfeld sind ausschließlich im Hinblick auf den Schwerpunkt "Materialien für die Additive Fertigung" förderfähig. Für das Themenfeld "Materialien für Intelligente Textilien (smart textiles)" im Kontext des M-era.Net II wird zeitgleich eine weitere Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Das Ziel dieser Bekanntmachung ist das Schließen vorhandener Wissenslücken in Bezug auf grundlegende Fragestellungen, Entwicklung, Herstellung, Handhabung und Analytik, die im Zusammenhang mit Materialien für die Additive Fertigung stehen. Hierdurch sollen verlässliche Rahmenbedingungen für den schnellen Transfer von Forschungsresultaten aus den Materialwissenschaften und Werkstofftechnologien sowie den Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen in industrielle Anwendungen geschaffen werden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union, darunter insbesondere auch KMU. Die Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Staatliche und nicht staatliche Hochschulen, die auf Ausgabenbasis abrechnen, können für Forschungsvorhaben eine zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben erhalten. Diese Projektpauschale muss beantragt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMBF (externer Link) oder direkt über den Projektträger:

Projektträger Jülich (PtJ)
 Forschungszentrum Jülich GmbH
 Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT)
 52425 Jülich
 Internet: http://www.werkstofftechnologien.de/

 

Quelle: Projektträger Jülich / BMBF

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