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02.05.2018

ERA-NET "M-era.Net II" - Themenschwerpunkt: Materialien für "Intelligente Textilien" (smart textiles)

Berlin - Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für transnationale Verbundvorhaben innerhalb des ERA-NET "M-era.Net II" "Materialwissenschaft und Werkstofftechnologien" – Themenschwerpunkt: Materialien für "Intelligente Textilien" (smart textiles) – in den Rahmenprogrammen "Vom Material zur Innovation" und "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen".

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage der beiden Rahmen­programme "Vom Material zur Innovation" und "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen" FuE-Projekte zu dem Themenschwerpunkt "Materialien für Intelligente Textilien (smart textiles)" zu fördern.

Die im Rahmen des M-era.Net II veröffentlichte Ausschreibung ergänzt die nationalen und europäischen Fördermaßnahmen zur Materialforschung. Die Ausschreibung ermöglicht dabei die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit akademischen und industriellen Partnern der am M-era.Net II beteiligten Länder/Regionen in FuE-Projekten. Die aktuelle Ausschreibung zielt dabei auf FuE-Projekte, die nur durch eine internationale Zusammenarbeit zum Erfolg zu führen sind.

 

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind FuE-Aufwendungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher transnationaler Verbundprojekte, die einen der folgenden Themenschwerpunkte des M-era.Net II Calls adressieren:

  1. Multiskalenmodellierung für die Werkstofftechnik und -verarbeitung
  2. Innovative Oberflächen, Beschichtungen und Grenzschichten
  3. Hochleistungs-Verbundwerkstoffe
  4. Funktionelle Materialien

Verbundprojekte mit deutscher Beteiligung zu den genannten Themenfeldern sind ausschließlich im Hinblick auf den Schwerpunkt "Materialien für Intelligente Textilien (smart textiles)" förderfähig. Für das Themenfeld "Materialien für die Additive Fertigung" im Kontext des M-era.Net II wird zeitgleich eine weitere Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Projekte, die sowohl Materialentwicklung-, als auch Prozesstechnologien adressieren, nehmen die Zuordnung zum Förderprogramm nach dem jeweiligen Themenschwerpunkt vor.

Als "Smart Textiles" werden Textilien definiert, die über Zusatzfunktionen verfügen. Es werden Projektvorschläge ­erwartet, die die Bereiche "Faser/Filamente" und/oder "Textile Halbzeuge" adressieren. In beiden Fällen soll die ­Anwendung der FuE-Arbeiten berücksichtigt werden. Hierzu sollten Arbeiten zur Systemintegration Bestandteil des Projektvorschlags sein.

Die detaillierten Ausschreibungstexte des M-era.Net II sind unter https://m-era.net/joint-calls/joint-call-2018 zu finden und für die Antragsausarbeitung unbedingt zu nutzen.

 

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt. Bewilligte Vorhaben sind in Deutschland durchzuführen; die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.

 

Zuwendungsart

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Förderung ist auf einen Zeitraum zwischen 24 und 36 Monaten angelegt.

 

Finanzierungsart

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten6 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

 

Ausführliche Informationen finden Sie unter:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1713.html

 

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