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15.06.2018

Bekanntmachung - Demonstratoren zur Individualisierten Medizin (e:Med)

e:Med – Maßnahmen zur Etablierung der Systemmedizin

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für "Demonstratoren zur Individualisierten Medizin" im Rahmen des Forschungs- und Förderkonzepts "e:Med – Maßnahmen zur Etablierung der Systemmedizin".
Bundesanzeiger vom 01.06.2018

Hintergrund und Förderziele

Die Systemmedizin nutzt systemorientierte Herangehensweisen, um komplexe physiologische und pathologische Prozesse in ihrer Gesamtheit zu verstehen und damit Grundlagen für die Entwicklung innovativer Verfahren für Diagnostik, Therapie und Prävention von Krankheiten zu schaffen. Durch ihren Blick auf das Ganze überschreitet die System­medizin Grenzen und geht über traditionelle Sicht- und Handlungsweisen in der medizinischen Forschung und Praxis hinaus. Ein Schwerpunkt ist dabei die Nutzung anspruchsvoller analytischer oder rechnergestützter Methoden, um die Eigenschaften und Verhaltensweisen komplexer biologischer Systeme zu untersuchen.

Mit dem Forschungs- und Förderkonzept "e:Med – Maßnahmen zur Etablierung der Systemmedizin" (e:Med) fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Etablierung dieses Forschungsfelds in Deutschland. Ein zentrales Ziel ist, herausragende Forschende auf dem Gebiet der Biologie, Medizin, Physik, Mathematik und Informatik für das Feld zu gewinnen. Durch horizontalen Wissenstransfer soll der Austausch zwischen diesen Fachdisziplinen gestärkt werden. Damit wird eine bessere Integration von systembiologischen Ansätzen, intelligenter Datenanalyse, mathematischer Modellierung und Computersimulationen in die klinische Forschung und Praxis angestrebt. Letztlich soll so ein strukturbildender Beitrag zur langfristigen Etablierung der systemorientierten medizinischen Forschung geleistet werden.

Mit der Richtlinie zur Förderung von Demonstratoren zur Individualisierten Medizin entwickelt das BMBF das Modul II seines Forschungs- und Förderkonzepts "e:Med - Maßnahmen zur Etablierung der Systemmedizin" weiter. In den Demonstratorprojekten soll die klinische Anwendbarkeit von systemmedizinischen Ergebnissen und entwickelten system­medizinischen Modellen in der individualisierten Medizin belegt werden.

Zeitgleich mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht das BMBF zwei weitere Richtlinien für die Förderung von "System­medizinischer Forschungsverbünde"(Modul I) und "Juniorverbünden in der Systemmedizin" (Modul III).

 

Wissenschaftliche Förderthemen


Gefördert werden interdisziplinäre, klinisch-getriebene Pilotprojekte mit bis zu sechs Verbundpartnern (Arbeitsgruppen). Diese sollen den direkten Nutzen und die Anwendbarkeit von systemmedizinischen Ergebnissen und entwickelten systemmedizinischen Modellen in der individualisierten Medizin belegen und mittelfristig eine Perspektive für einen möglichen Routineeinsatz der systemmedizinischen Forschung im klinischen Alltag demonstrieren können. Der Fokus liegt dabei auf Anwendungsbereichen, in denen ein systemmedizinischer Ansatz einen maßgeblichen Beitrag zur individualisierten Prävention, Diagnostik und Therapie menschlicher Erkrankungen leistet. Ein klarer medizinischer und/oder klinischer Bedarf ist daher eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Förderung eines Demonstrators.

Mit der Förderung von Demonstratorprojekten soll die Erprobung und/oder Anwendung von systemmedizinischen Konzepten und damit eine stärkere Vernetzung zwischen Forschung und Versorgung vorangetrieben werden. Um dieses zu realisieren, soll die Fragestellung der Projektvorschläge grundsätzlich vom beteiligten klinischen Partner vorgegeben werden.

In den Projektanträgen muss eine stringente Strategie zur (klinischen) Validierung der systemmedizinischen Modelle oder Ergebnisse beschrieben werden. Insbesondere soll dabei anhand klinischer Daten der Nutzen und die Praktikabilität von Entscheidungssystemen sowie die Relevanz von Modellen für Risikobewertungen und Verlaufsprognosen nachgewiesen werden. Eine klinische Prüfung der Ergebnisse an kleinen Patientengruppen wird - bei Vorliegen der erforderlichen medizinischen und ethischen Voraussetzungen - begrüßt. Im Rahmen der Förderung können daher entsprechende Mittel beantragt und bereitgestellt werden.

Im Rahmen der Demonstratorprojekte soll eine zentrale, klinisch relevante Forschungsfrage interdisziplinär bearbeitet werden. Neben klinischen Fächern (zielgebende Fragestellung) sind alle zur Projektdurchführung notwendigen Expertisen einzubinden. Die Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist möglich (siehe Nummer 3). Alle für eine Translation in die klinische Praxis relevanten Akteure (beispielsweise Patienten, Versorgungspersonal, Ethik-Kommission, Krankenhaus-IT, Geräte- und Service-Infrastrukturen, Zulassungsbehörden) sollten bereits frühzeitig eingebunden werden. Im Antrag ist darzulegen, wie die Konsultation dieser Akteure die Themenstellung und den Arbeitsplan beeinflusst hat und wie ihre weitere Einbeziehung im Projektverlauf geplant ist.

Die Integration verschiedener Datenebenen aus biologischer und klinischer Forschung und der iterative Prozess von Modellierung und Experiment liefern die Basis für neue Erkenntnisse. Im besonderen Fokus stehen dabei Erkenntnisse, die eine realistische Perspektive für die Translation von Forschungsergebnissen, Technologien und/oder Modellen in die klinische Praxis eröffnen. Dies kann beispielsweise eine auf systemmedizinischen Methoden und entsprechenden Biomarkern basierende Diagnostik, eine Indikationserweiterung bestehender Therapien, eine Entwicklung neuer Konzepte zur Stratifizierung von Patientenkollektiven, eine verbesserte Vorhersage von Therapieerfolgen und/oder die Entwicklung von medizinischer Software (z. B. Entscheidungshilfesysteme) beinhalten. Es können neuartige Ansätze zur Translation in die klinische Praxis generiert sowie etablierte Verfahren auf neue Einsatzgebiete erweitert werden.

vollständige Richtlinien und weitere Informationen


Quelle: Förderbekanntmachungs-Abonnement des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 

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