News

Wir informieren Sie über aktuelle Projekte, Trends, Veröffentlichungen, Fördermöglichkeiten und weitere interessante Neuigkeiten aus den Innovationsfeldern des Technologielandes Hessen. 

Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Abonnieren Sie unseren kostenfreien, monatlich erscheinenden Newsletter! Einen Rückblick auf die vergangen Ausgaben finden Sie in unserem Newsletter-Archiv

30.10.2018

Förderung von Projekten zu "Forschung für neue Mikroelektronik"

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Forschung für neue Mikroelektronik (ForMikro)"

Es gilt, die Digitalisierung so zu gestalten, dass sie die Lebensqualität und Wirtschaftskraft in Deutschland und Europa steigert. Eine zentrale Schlüsseltechnologie dafür ist die Mikroelektronik. Insbesondere Industrie 4.0, das Internet der Dinge, medizintechnische Systeme, das automatisierte Fahren und Energieeffizienztechnologien erfordern komplexe und multifunktionale Mikroelektroniksysteme.
Die forschungsintensive Mikroelektronik und ihre Anwendungen sind branchenübergreifend Treiber von Fortschritt, Wettbewerb und Innovation. Basis dafür sind Wissen und Ergebnisse aus der erkenntnisorientierten Forschung, die häufig großes Potenzial für neue Anwendungen und Technologien in der Mikroelektronik haben.

Förderziel und Zuwendungszweck

Förderziel ist es, den Transfer neuartiger Ansätze und kreativer Ideen aus der erkenntnisorientierten Forschung in neue Technologien und Anwendungen der Mikroelektronik zu beschleunigen.

Hierzu soll in enger Zusammenarbeit zwischen der erkenntnisgetriebenen und der anwendungsorientierten Forschung auf konkrete Anwendungen und Technologien hingearbeitet werden. Es sollen neue Ansätze aus der reinen Grundlagenforschung mit erheblichem Innovationspotenzial für die Mikroelektronik erforscht werden, für die ein nachgewiesenes Interesse von Unternehmen an den Ergebnissen besteht. Auf diese Weise soll ein konkretes Nutzungspotenzial herausgearbeitet werden und die Voraussetzung für gezielte weiterführende Innovationsprozesse, perspektivisch für eine industriegetriebene Weiterentwicklung und Verwertung, geschaffen werden. Die Forschungsarbeiten dienen dazu, insbesondere die beteiligten Unternehmenspartner zu befähigen, das Potenzial und Risiko für eine Überführung in die wirtschaftliche Nutzung bewerten zu können.

Zuwendungszwecke dieser Förderrichtlinie sind

  • die Stärkung der Innovationskraft der akademischen Forschungslandschaft;
  • die Beschleunigung des Wissens- und Erkenntnistransfers aus der akademischen Forschung in die wirtschaftliche Nutzung und Verwertung;
  • die Überprüfung der Umsetzbarkeit grundlegender Forschungsergebnisse für eine wirtschaftliche Nutzung und Verwertung;
  • die Qualifizierung neuer Ansätze und Technologien für industriegetriebene Anschlussprojekte und eine wirtschaft­liche Verwertung;
  • ein verbesserter Austausch zwischen Forschung und Unternehmen sowie
  • die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Qualifizierung von Fachkräften.

 

Zuwendungsempfänger

 

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die im Rahmen der aufgrund dieser Richtlinie geförderten Vorhaben im nichtwirtschaftlichen Bereich tätig sind. Übt eine antragsberechtigte Einrichtung darüber hinaus auch wirtschaftliche Tätigkeiten aus, muss sie über deren Finanzierung, Kosten und Erlöse getrennt Buch führen, um die Verwendung der im Rahmen dieser Richtlinie gewährten Zuwendung für den nichtwirtschaftlichen Bereich nachweisen zu können.

 

Quelle und weitere Informationen: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2055.html 

Hessen Trade & Invest GmbH
Technologieland Hessen

  • Mainzer Str. 118
    65189 Wiesbaden
    Tel +49 611 95017-8672
    info@technologieland-hessen.de

  • Logo Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Projektträger: Logo Hessen Trade & Invest