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30.10.2018

Förderung von Medizintechnik gegen nosokomiale Infektionen

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen zum Thema „Innovative medizintechnische Lösungen zur Prävention und Versorgung nosokomialer Infektionen“

Mit der vorliegenden Förderrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Realisierung neuer Produkt- und Prozessinnovationen in der Medizintechnik zur Prävention und Versorgung nosokomialer (behandlungsassoziierter) Infektionen. Bundesanzeiger vom 28. August 2018. 

Hintergrund und Förderziele

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Raten von nosokomialen Infektionen bei zunehmenden Resistenzen der Erreger, besonders gegenüber Antibiotika, seit Jahren weltweit steigen und auch in Deutschland ein wachsendes Problem darstellen, adressiert die Förderrichtlinie dabei einen bedarfs- und ­patientenorientierten Ansatz. Durch die geplante Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Anwendern wird die schnelle Überführung von innovativen medizintechnischen Lösungen in die Versorgung gefördert.

Das BMBF setzt mit der vorliegenden Förderrichtlinie einen Themenschwerpunkt zu wichtigen zugrunde liegenden Versorgungsfragen aus dem Fachprogramm Medizintechnik, Handlungsfeld „Patientennutzen“, um. Das Fachprogramm Medizintechnik leitet sich aus den zentralen Handlungsempfehlungen des Nationalen Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ ab und ist in die Hightech-Strategie sowie in das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung eingebettet. Mit dem Fachprogramm Medizintechnik will das BMBF die medizintechnische Forschung und Entwicklung stärken und zugleich die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Medizintechnik-Branche am Standort Deutschland ausbauen. Gefördert werden bedarfsorientierte und industriegeführte Projekte mit dem Ziel der Überführung innovativer medizintechnischer Lösungen in die Gesundheitsversorgung.

Forschungsschwerpunkte

Gegenstand der Förderung sind industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche Vorhaben der Forschung und Entwicklung – in der Regel in Form von Verbundprojekten – in denen die Erarbeitung von neuen, marktfähigen Versorgungslösungen auf Basis innovativer medizintechnischer Lösungen angestrebt wird.

Die Ergebnisse dieser FuE-Projekte sollen dazu beitragen, die Prävention und Versorgung nosokomialer Infektionen deutlich zu verbessern und damit den Schutz von Patienten, Angehörigen und medizinischem Personal nachhaltig zu stärken. Folgende Themenbereiche sind in dieser Hinsicht von Bedeutung:

  • Schutz durch Vermeidung oder Reduzierung der Keimbelastung
  • Schutz vor Übertragung und Weiterverbreitung von Erregern
  • Schutz durch effiziente Daten-Dokumentation und -Auswertung

Die Entwicklung neuer Materialien ist nicht Gegenstand dieser Förderrichtlinie. Sofern für Materialien bereits der erste Nachweis einer antimikrobiellen oder biofilmreduzierenden Wirkung anhand von etablierten Testverfahren erbracht wurde bzw. sich das Material bereits in der klinischen Erprobung befindet, können diese im Rahmen dieser Förderrichtlinie in medizintechnischen Lösungen implementiert werden. Die Entwicklung von Arzneimitteln und Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP) ist nicht Gegenstand der Förderung.

Ziel der Förderung ist die kurz- bis mittelfristige Umsetzung der FuE-Ergebnisse in marktfähige Produkte nach Projektende. Für die Vermarktung sollte vorrangig der erste Gesundheitsmarkt adressiert werden. Die FuE-Vorhaben sollen umsetzungsrelevante Endpunkte haben. Klinische Machbarkeitsstudien sind auf den Einschluss von maximal 20 Probanden bzw. Patienten zu beschränken und setzen die notwendigen behördlichen Genehmigungen (z. B. ein positives Ethikvotum) voraus. Klinische Prüfungen im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens sind nicht Gegenstand der Förderung.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zum 31. Januar 2019 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline) vorzulegen.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

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