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29.01.2019

Förderung klinischer Studien gegen Krebs

Einreichungsfrist: 13. Mai 2019

Richtlinie zur Förderung praxisverändernder klinischer Studien zur Prävention, Diagnose und Therapie von Krebserkrankungen - Nationale Dekade gegen Krebs - Bundesanzeiger vom 29.01.2019

Hintergrund und Förderziele

Krebs ist die zweithäufigste Todesursache und die Krankheit, die den Menschen in Deutschland am meisten Angst bereitet. Eine der wichtigsten Aufgaben der Krebsforschung ist es, gezieltere und wirksamere Strategien in Prävention, Diagnose und Therapie von Krebserkrankungen zu erforschen und zu entwickeln. Um die zahlreichen vielversprechenden Entwicklungen in der Krebsforschung in ihrer hohen Dynamik aufzugreifen und die Forschung auf die Ansätze mit dem größten Potenzial zu fokussieren, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit mehreren Partnern eine Nationale Dekade gegen Krebs ausgerufen (www.Dekade-gegen-Krebs.de).

Eines der wichtigsten Ziele der Dekade gegen Krebs ist, die Behandlung von Patientinnen und Patienten zu verbessern. Als einen ersten Beitrag zur Umsetzung dieses Ziels fördert das BMBF mit dieser Maßnahme Vergleichs- und Optimierungsstudien mit hohem Potenzial zur Verbesserung der Praxis in der Prävention, Diagnose und Therapie von Krebserkrankungen. Klinische Studien sind ein wesentlicher Schlüssel für Fortschritte im Umgang mit Krebserkrankungen. Besonders die Ergebnisse großer, klinischer Vergleichs- und Optimierungsstudien können die Versorgungspraxis entscheidend verändern und sowohl das Überleben als auch die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten erheblich verbessern. Derartige klinische Studien erfordern in aller Regel eine große Zahl von Probandinnen und Probanden, lange Zeiträume, eine umfangreiche Finanzierung, sowie oftmals eine größere Zahl von eingebundenen Forschungseinrichtungen. Das BMBF ermöglicht mit dieser Förderrichtlinie erstmalig ihre gezielte Förderung.

Die Ergebnisse der Studien lassen sich besser in die Praxis der Gesundheits- und Krankenversorgung umsetzen, wenn sie die Sichtweisen und Bedarfe von Patientinnen und Patienten sowie von weiteren relevanten Interessengruppen aus dem Gesundheitswesen von vorneherein berücksichtigen. Deshalb wird bei der Förderung ein besonderer Schwerpunkt auf den Einbezug dieser Gruppen gelegt.

Die Fördermaßnahme ist Teil des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung siehe https://www.bmbf.de/pub/Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung.pdf.

Forschungsschwerpunkte

Gefördert werden wissenschaftsinitiierte, multizentrische, prospektive, kontrollierte klinische Studien zur Überprüfung und Verbesserung der Praxis in der krebsbezogenen Gesundheits- und Krankenversorgung. Jede Studie muss eine präventive, diagnostische oder therapeutische Intervention an Patientinnen und Patienten beinhalten und eine konfirmatorische Zielsetzung aufweisen. Ziel der Studien ist der Vergleich und die Optimierung bereits bestehender Präventionsmaßnahmen, Diagnose- und Therapieverfahren. Die Studien sollen essentielle, praxisrelevante Fragen der Krebsbehandlung adressieren und ein hohes Potenzial zur Verbesserung der Versorgungspraxis aufweisen. Die Studien sollen auch auf eine messbare Verbesserung der Lebensqualität der Patientinnen und Patienten ausgerichtet sein. Sie sollen darauf abzielen, Empfehlungen und Leitlinien bzw. Standards für die Praxis entscheidend weiterzuentwickeln.

Die Förderung der Studien erfolgt in zwei Phasen:

  1. In der Konzeptentwicklungsphase sollen wissenschaftliche Planungsarbeiten betrieben werden, welche die notwendigen Grundlagen für die Durchführung der darauffolgenden Realisierungsphase liefern. 
  2. In der Realisierungsphase folgt die Umsetzung und Ergebnisverwertung der konfirmatorischen, multizentrischen klinischen Studie. 

Dem Projektträger ist bis spätestens 13. Mai 2019 ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag für die Konzeptentwicklungsphase der geplanten klinischen Studie sowie eine Vorhabenbeschreibung in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

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