News

Wir informieren Sie über aktuelle Projekte, Trends, Veröffentlichungen, Fördermöglichkeiten und weitere interessante Neuigkeiten aus den Innovationsfeldern des Technologielandes Hessen. 

Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Abonnieren Sie unseren kostenfreien, monatlich erscheinenden Newsletter! Einen Rückblick auf die vergangen Ausgaben finden Sie in unserem Newsletter-Archiv

12.04.2019

Förderung für Organersatz aus dem Labor

Einreichungsfrist: 28. Juni 2019

Richtlinie zur Förderung des Pilotinnovationswettbewerbs „Organersatz aus dem Labor“, Bundesanzeiger vom 12.04.2019

Hintergrund und Förderziele

Das Bundeskabinett hat am 29. August 2018 die Gründung einer Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen beschlossen. Mit der Gründung einer Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen setzt die Bundesregierung einen bisher für Deutschland einmaligen innovationspolitischen Ansatz zur Förderung von disruptiven Innovationen um. Aus bahnbrechenden Ideen sollen hochinnovative Produkte, Prozesse und Dienstleistungen entstehen, mit denen neue Hochtechnologiefelder, Märkte, Branchen und auch neue Geschäftsmodelle für die deutsche Wirtschaft erschlossen werden. Hierdurch sollen neue Wertschöpfung in Deutschland ermöglicht und ein großer gesellschaftlicher Nutzen erzielt werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will zur Vorbereitung der Agenturgründung Pilot-Wett­bewerbe in Feldern von besonderer technologischer und gesellschaftlicher Relevanz fördern. Die daraus gewonnen ­Erkenntnisse sollen auch für noch folgende Initiativen für Sprunginnovationen auf ihr Potenzial zur Übertragbarkeit auf künftige Innovationswettbewerbe ausgewertet werden.

Das BMBF beabsichtigt mit seiner Förderung, bestehende Limitierungen bei der Kultivierung von Organoiden zu überwinden und die Realisierung der Vision im Labor gezüchteter Ersatzorgane zu forcieren. Der dringlichste Bedarf an Spenderorganen in Deutschland besteht laut Eurotransplant 2017 bei Niere, Leber, Herz, Lunge und Bauchspeicheldrüse. Deshalb konzentriert sich die vorliegende Förderrichtlinie zunächst auf diese fünf Organe. Neben der Verwendung humanen Zellmaterials wird auch die Verwendung tierischer Zellen von Säugetieren zugelassen, da eine in-vivo-Testung der Funktionsfähigkeit im Labor gezüchteter und dann transplantierter Organe im Regelfall zunächst im Tiermodell erfolgen wird.

Die Forschungsansätze, die gemäß dieser Richtlinie zur Förderung gelangen, werden auf der Basis eines Wettbewerbs ausgewählt. Die Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen dazu mehrere Stufen. Die Gewinnerteams werden während einer nicht geförderten Wettbewerbsphase ermittelt und erhalten dann die Möglichkeit, einen Förderantrag für ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu stellen, um ihre Methoden der Zucht von Organoiden in Richtung Organersatz voranzutreiben.

Forschungsschwerpunkte

Es sollen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) der maximal drei Gewinnerteams des in der Bekanntmachung beschriebenen Wettbewerbs gefördert werden. Dafür werden die Organoide prämiert, die transplantierbaren Organen am nächsten kommen. Die geförderten FuE-Vorhaben sollen dazu dienen, die entsprechende Entwicklung zum Organersatz weiter voranzutreiben.

Die inhaltlichen Vorgaben für die Teilnahme sind:

  • Zielorgane sind Niere, Leber, Herz, Lunge oder Bauchspeicheldrüse.
  • Es darf nur an Organoiden auf der Basis humaner Zellen oder tierischer Zellen von Säugetieren gearbeitet werden. Humane embryonale Stammzellen als Ausgangsmaterial sind ausgeschlossen.
  • Explantate sind nur dann erlaubt, wenn sie lediglich zur Gewinnung von Zellmaterial oder dezellularisierter Matrices genutzt werden. Zellfreie Gerüste sind zulässig.
  • Für die Generierung der Organoide sind Xenograft-Modelle und Chimären ausgeschlossen. Xenograft-Funktionstests sind erlaubt.
  • Es sind ausschließlich 3D-Modelle zugelassen.
  • Organtypische, physiologisch aktive Zellen müssen nachweisbar sein.
  • Das Organoid soll dem nachzubildenden Organ in für die Funktion relevanten histologischen Parametern möglichst nahekommen.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zum 28. Juni 2019 zunächst Bewerbungen in elektronischer Form vorzulegen. Zur Erstellung ist das elektronische Antragssystem ­„easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=SPIN-BIOMED&b=ORGANERSATZ&t=SKI).
Aktuelle Informationen und weitere Hilfestellungen zum Wettbewerb sind unter https://www.ptj.de/spin-biomed zu finden.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Hessen Trade & Invest GmbH
Technologieland Hessen

  • Mainzer Str. 118
    65189 Wiesbaden
    Tel +49 611 95017-8672
    info@technologieland-hessen.de

  • Logo Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Projektträger: Logo Hessen Trade & Invest