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13.06.2019

Bewerbungsfrist für Hessischen Gründerpreis bis 23. Juni 2019 verlängert

Was haben ein Kaffeemobil, ein Dachdecker, eine Regional-App und ein Händler für medizinisches Cannabis gemeinsam? Ihre Gründer und Gründerinnen bewerben sich für den #hgp19 – den Hessischen Gründerpreis 2019.

© Hessischer Gründerpreis

Damit hessische Gründerinnen und Gründer die im Juni anstehenden langen Wochenenden für das Einreichen ihrer Bewerbung nutzen können, wird der Bewerbungsschluss für den Hessischen Gründerpreis 2019 auf den 23. Juni verlegt. Das kurze Formular ist online verfügbar und kann per Mail oder Post eingereicht werden.

Der Hessische Gründerpreis wird in vier Kategorien (Innovative Geschäftsidee, Zukunftsfähige Nachfolge, Gesellschaftliche Wirkung und Gründung aus der Hochschule) verliehen. Die Gründerinnen und Gründer aus Hessen dürfen nicht länger als fünf Jahre am Markt und für ihren Lebensunterhalt nicht auf staatliche Mittel angewiesen sein. Eine Ausnahme bildet da nur die Kategorie „Gründung aus der Hochschule“. Hier werden Gründungsideen und ganz junge Start-ups prämiert. Die Preisverleihung des Hessischen Gründerpreises findet 2019 in Wetzlar bei Leica statt. Schirmherr ist wieder der Hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir.

Weitere Infos zum Hessischen Gründerpreis

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