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24.05.2019

Förderung von Nachwuchsgruppen in der Infektionsforschung

Einreichungsfrist: 12. September 2019

Um Erkenntnisse zur Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten zu generieren und Innovationen für die klinische Praxis zu entwickeln, muss die wissenschaftliche Basis in Deutschland in der Infektionsforschung gestärkt werden. Zu diesem Ziel wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Karriereweg qualifizierter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in der klinischen und anwendungsorientierten Infektionsforschung gezielt fördern.

Hintergrund & Förderziele

Trotz bedeutender Verbesserungen in Hygiene, Prävention und Behandlung stellen Infektionskrankheiten in Deutschland und weltweit immer noch eine große Herausforderung dar. Zunehmende Gefahren entstehen unter anderem durch die steigende Anzahl von Krankheitserregern, die gegen einen oder mehrere antimikrobielle Wirkstoffe resistent sind, und durch die globale Ausbreitung neu auftretender Infektionskrankheiten. Dies hat zur Folge, dass bestehende Behandlungsmethoden und Medikamente an Wirksamkeit verlieren und neue Strategien zur Prävention und Therapie entwickelt werden müssen. Die Forschung zu Infektionskrankheiten ist demnach eine dringende Aufgabe.

Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, bedarf es einer exzellent und nachhaltig aufgestellten Forschungsszene. Die Infektionsforschung in Deutschland hat aufgrund struktureller Besonderheiten (z. B. Zuständigkeit mehrerer Fachdisziplinen, keine Weiterbildung zum Facharzt für Infektiologie) Schwierigkeiten, aussichtsreiche berufliche Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs vorzuhalten. Nachholbedarf besteht ebenfalls in der gebotenen Zusammenarbeit in verschiedenen relevanten Disziplinen (z. B. Medizin, Naturwissenschaften, Informatik, Sozial- und Gesundheitswissenschaften).

Forschungsschwerpunkte

Gefördert werden Nachwuchsgruppen, die zu infektiologischen Fragestellungen forschen, insbesondere zu antimikrobiellen Resistenzen (AMR).

Es soll dem wissenschaftlichen Nachwuchs die Möglichkeit gegeben werden, die Voraussetzungen für eine Berufung als Hochschullehrerin bzw. als Hochschullehrer in der Infektionsforschung zu erlangen. Die Fördermaßnahme ist modular aufgebaut. Die Förderung kann maximal eine Dauer von neun Jahren umfassen (siehe auch die Nummern 4 und 5). Für Nachwuchsgruppenleiterinnen und Nachwuchsgruppenleiter, die bereits berufbar sind, insbesondere solche, die habilitiert sind oder ein Habilitationsverfahren eingeleitet haben, ist eine Bewerbung nicht möglich.

Die Fördermaßnahme ist in zwei Module unterteilt:

  1. Klinische Nachwuchsgruppen in der Infektionsforschung
  2. Nichtklinische Nachwuchsgruppen in der Infektionsforschung

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 12. September 2019 und bis spätestens 8. September 2020 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Förderaufruf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

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