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26.07.2019

Förderung zur Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie

Einreichungsfrist: 16. Dezember 2019

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie (KlimPro-Industrie)

Hintergrund & Förderziele

Deutschland hat sich mit dem Klimaschutzplan 2050 zu ambitionierten Zielen im Klimaschutz verpflichtet. Der Industrie kommt sowohl hinsichtlich der freigesetzten Treibhausgase als auch zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland eine besondere Rolle zu.

Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, die deutsche Grundstoffindustrie zu befähigen, treibhausgasvermeidende Prozesse und Verfahrenskombinationen zu entwickeln und mittel- bis langfristig in die Praxis zu überführen. Hierzu sollen neue Technologien oder Technologiekombinationen entwickelt und exemplarisch angewendet werden, die möglichst zur direkten Vermeidung von Treibhausgasen in der Industrie beitragen. Es sollen neue Ansätze aus der industriellen anwendungsorientierten Grundlagenforschung mit einem erheblichen Innovationspotenzial erforscht werden sowie das langfristige Implementierungspotenzial neuer Technologien hinsichtlich Einsatzfähigkeit in der Industrie und unter Berücksichtigung notwendiger infrastruktureller Investitionsmaßnahmen und Wirtschaftlichkeitsaspekten abgeschätzt werden. Auf diese Weise soll ein konkretes Nutzungspotenzial herausgearbeitet werden und die Voraussetzung für weiterführende Innovationsprozesse hinsichtlich einer industriegetriebenen Weiterentwicklung und Verwertung geschaffen werden. Die Forschungsarbeiten dienen somit auch dazu, insbesondere die beteiligten Unternehmen zu ­befähigen, das Potenzial und Risiko für eine Überführung in die wirtschaftliche Nutzung bewerten zu können.

Forschungsschwerpunkte

Die Förderrichtlinie ist technologie- und branchenoffen. Es werden jedoch ausschließlich FuE-Projekte gefördert, die über wesentliche Hebeleffekte zur Treibhausgasneutralität in der deutschen Industrie verfügen und zur Förderung des Wirtschaftsstandortes Deutschland beitragen. Daher stehen Wirtschaftsbranchen mit hohen Treibhausgasemissionen wie beispielsweise

  • die Eisen- und Stahlherstellung,
  • die Mineralverarbeitende Industrie (Schwerpunkte: Zement, Kalk, Keramik, Glas),
  • die Nichteisen-Metallindustrie (Schwerpunkte: Aluminium- und Kupferproduktion)
  • sowie die Chemische Grundstoffindustrie besonders im Fokus der Förderrichtlinie.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Projektskizzen vorzulegen. Die Projektskizzen sind in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen.

Für die Einreichung von Projektskizzen sind zwei Termine vorgesehen:

1. Termin: bis zum 16. Dezember 2019

2. Termin: bis zum 15. Dezember 2020.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Förderaufruf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

 

 

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