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05.09.2019

Förderung zur Behandlung psychischer und neurologischer Erkrankungen

Einreichungsfrist: 31. Januar 2020

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Psychische und neurologische Erkrankungen erkennen und behandeln - Potenziale der Medizintechnik für eine höhere Lebensqualität nutzen“

Hintergrund & Förderziele

Mit der vorliegenden Förderrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) neue medizintechnische Lösungen, um psychische und neurologische Erkrankungen besser zu erkennen und zu behandeln. Volkswirtschaftlich verursachen psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen zusammen mit Krankheiten des Nervensystems alleine in Deutschland Krankheitskosten in Höhe von über 70 Mrd. Euro und führen zu den längsten Verweildauern in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.

Daher setzt das BMBF mit der vorliegenden Förderrichtlinie einen am Bedarf orientierten Themenschwerpunkt zu wichtigen zugrundeliegenden Diagnose-, Behandlungs- und Versorgungsfragen aus dem Fachprogramm Medizintechnik, Handlungsfeld „Patientennutzen“, um.

Das Fachprogramm Medizintechnik leitet sich aus den zentralen Handlungsempfehlungen des Nationalen Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ ab und ist in die Hightech-Strategie der Bundesregierung und das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung eingebettet. Mit dem Fachprogramm Medizintechnik will das BMBF die medizintechnische Forschung und Entwicklung (FuE) stärken und zugleich die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Medizintechnik-Branche am Standort Deutschland ausbauen. Gefördert werden bedarfsorientierte und industriegeführte Projekte mit dem Ziel der Überführung innovativer medizintechnischer Lösungen in die Gesundheitsversorgung.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht wird die nachhaltige Stärkung der Unternehmen am Markt durch eine standortbezogene Umsetzung der Innovationen angestrebt. Dabei stehen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) im Fokus der Förderrichtlinie, so dass eine zusätzliche Verankerung im Handlungsfeld „Mittelstand“ des oben genannten Fachprogramms gegeben ist.

Forschungsschwerpunkte

Gegenstand der Förderung sind industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche Vorhaben der FuE, in der Regel in Form von Verbundprojekten, in denen die Erarbeitung von neuen, marktfähigen Versorgungslösungen auf Basis innovativer medizintechnischer Lösungen angestrebt wird, deren Ergebnisse am Nutzen für Patienten mit psychischen und neurologischen Erkrankungen orientiert sind. Die der medizintechnischen Lösung zugrundliegende Wirkweise muss auf wissenschaftlicher Basis nachvollziehbar sein.

Hinsichtlich der Förderung können alle Indikationen aus den drei nachfolgenden Themenfeldern adressiert werden. Es können auch FuE-Projekte in nicht explizit genannten Anwendungsbereichen gefördert werden, solange die Lösungsansätze einen wesentlichen Beitrag zur oben genannten Zielstellung und Thematik der Förderrichtlinie leisten. Die folgende Auflistung ist beispielhaft und nicht abschließend.

a) Psychische Erkrankungen:

Im Themenkomplex der psychischen Erkrankungen im Sinne dieser Fördermaßnahme sollen im Rahmen industriegetriebener Forschung medizintechnische Innovationen für eine verbesserte Diagnostik und Patientenversorgung geschaffen werden. Folgende psychische Erkrankungen sind als thematische Beispiele aufgeführt:

  • Suchterkrankungen
  • Depressive Störungen
  • Angststörungen 
  • Essstörungen 
  • Psychosen

b) Neurologische Erkrankungen:

In diesem Themenfeld sollen neue Medizinprodukt-Innovationen im Fokus der FuE stehen, die im Rahmen produktnaher, industriegetriebener Forschung etabliert werden. Folgende neurologische Erkrankungen sind als thema­tische Beispiele aufgeführt:

  • Gefäßerkrankungen des Gehirns
  • Episodische und paroxysmale Krankheiten
  • Infektionserkrankungen des Nervensystems
  • Neurodegenerative Erkrankungen und chronische Entzündungskrankheiten des Gehirns und Rückenmarks
  • Tumore des Gehirns und Rückenmarks
  • Erkrankungen des peripheren Nervensystems, Polyneuropathien und Begleiterkrankungen neurologischer Erkrankungen 

c) Seltene Erkrankungen:

Besonders förderwürdig sind weiterhin Lösungsansätze, die die Diagnose, Therapie und Rehabilitation seltener neurologischer oder psychischer Erkrankungen adressieren und zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Leiden ­adressieren, welches nicht mehr als fünf von zehntausend Personen in der Europäischen Union betrifft. Forschungsvorhaben in diesem Bereich können auch einen stärker grundlagenorientierten klinischen Ansatz hinsichtlich medizintechnischer Lösungen verfolgen.

Medizintechnische Lösungen im Kontext dieser Fördermaßnahme sind Versorgungslösungen, die ein Medizinprodukt als zentrales Element beinhalten. Unter den Begriff „Medizinprodukt“ fallen im Sinne dieser Bekanntmachung alle Produkte, die gemäß dem deutschen bzw. europäischen Rechtsrahmen für Medizinprodukte bzw. In-vitro-Diagnostika in der aktuell gültigen Fassung als solche definiert sind. Die Entwicklung von Arzneimitteln und Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP) ist nicht Gegenstand der Förderung.

Antragsverfahren

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 31. Januar 2020 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline) vorzulegen.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Förderaufruf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

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