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06.09.2019

Förderung zur Bioökonomie in der Land- und Forstwirtschaft

Einreichungsfrist: 10. Dezember 2019

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit der Republik Indien unter der Beteiligung von Wirtschaft und Wissenschaft (2 + 2 Projekte) zum Schwerpunktthema „Bioökonomie in der Land- und Forstwirtschaft“ im Rahmen des Indo-German Science and Technology Centre.

Hintergrund & Förderziele

Die vorliegende Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie des Aktionsplans des BMBF „Internationale Kooperation“. Auf indischer Seite greift die Förderrichtlinie auf vergleichbare Programme wie „Make in India Mittelstand“ zurück. Die Förderrichtlinie dient dazu, gemeinsame, anwendungsorientierte Forschungsprojekte von gegenseitigem Interesse zu fördern und damit zu einer Intensivierung der WTZ mit Indien beizutragen. Durch die Zusammenführung von Wissen, Erfahrungen, Forschungsinfrastrukturen und sonstigen Ressourcen beider Seiten soll ein Mehrwert für die beteiligten Partner ­generiert werden. Durch Austausch von Wissen und durch gemeinsame Entwicklungen soll langfristig die Grundlage für gegenseitigen Marktzugang und eine nachhaltige wirtschaftliche Kooperation geschaffen werden.

Die geförderten Vorhaben sollen auch der Vorbereitung von Antragstellungen für Anschlussprojekte z. B. beim BMBF, der Europäischen Union (EU) oder Förderorganisationen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft dienen.

Thematischer Schwerpunkt der vorliegenden Förderrichtlinie ist die Land- und Forstwirtschaft als eine der tragenden Säulen der Bioökonomie. Um eine nachhaltige und ressourceneffiziente Bewirtschaftung zu erreichen, gewinnt die Präzisionslandwirtschaft an Bedeutung. Ein zielgerichtetes Monitoring der Bodenqualität ist z. B. für den Einsatz von Düngemitteln von hoher Bedeutung. Die Förderrichtlinie zielt zudem auf neue und innovative Konzepte wie „Urban Farming“ und „Vertical Farming“ ab, um die Nachfrage nach regionalen Produkten gerade auch in großen Städten bedienen zu können. Der Nutzung von vor Ort anfallenden Rest- und Abfallstoffen bzw. Abwärme kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Gerade in Ländern wie Indien mit einem sehr anspruchsvollen Klima spielt die Sicherheit von Versorgungsketten eine wichtige Rolle. Hier können Blockchain-Technologien helfen, um die Transparenz der Versorgungsketten zu erhöhen und Verunreinigungen oder Unterbrechungen zu dokumentieren. Die höhere Transparenz wird helfen, die Verfügbarkeit regionaler Lebensmittel für Händler und Endverbraucher zu erhöhen.

Forschungsschwerpunkte 

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme Verbundvorhaben, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Indien eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:

  • Landwirtschaft der Zukunft
    • Urbane Landwirtschaft
    • Vertikale Landwirtschaft
  • Logistik in landwirtschaftlichen Versorgungsketten
    • Blockchain-Technologien zur Absicherung von Versorgungsketten
  • Technologien zur nachhaltigen und verbesserten landwirtschaftlichen Produktion
    • Sensoren zur Überwachung der Bodenqualität

Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert, aus denen Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse hervorgehen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen. Es wird erwartet, dass die Vorarbeiten soweit gediehen sind, dass sie sich im Stadium des „Technology Readiness Level“ der Stufe 3 oder 4 bei der Antragstellung befinden.

Antragsverfahren

In der ersten Verfahrensstufe sind dem IGSTC (Adresse siehe Nummer 7.1) bis spätestens 10. Dezember 2019 (MEZ) zunächst Projektskizzen in schriftlicher (ein Exemplar) und elektronischer Form vorzulegen. Die Projektskizze ist innerhalb der Partner mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator „Project Coordinator“ abzustimmen. Sämtliche Korrespondenz des IGSTC erfolgt über den benannten Verbundkoordinator.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Förderaufruf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

 

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