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06.09.2019

Förderung zu Biomaterialien für die Medizintechnik

Einreichungsfrist: 6. Dezember 2019

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen von Vorhaben im Rahmen der „Werkstoffplattform Biomaterialien“

Hintergrund & Förderziele

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ und der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung werkstoffbasierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Rahmen der „Werkstoffplattform Biomaterialien“ zu fördern.

Werkstoffplattformen sind Cluster unterschiedlicher Projekte zu einer Werkstofftechnologie oder Materialgruppe. Eine erfolgreiche Werkstoffplattform entwickelt Werkstoffe bis zu einem technologischen Reifegrad, der es erlaubt, verschiedene anwendungsorientierte Entwicklungen aufzugreifen. Als strategisches Werkzeug erweitert die „Werkstoffplattform Biomaterialien“ das bisherige FuE-Förderportfolio des BMBF im Anwendungsfeld „Materialien für Gesundheit und Lebensqualität“, indem sie gezielt die Weiterentwicklung zukunftsträchtiger Biomaterialien und deren Transfer zu höheren Technologiereifegraden (Technology Readiness Level, TRL) unterstützt. Im Rahmen dieser Rahmenbekanntmachung werden unter „Biomaterialien“ synthetische, bioinspirierte oder biomimetische Materialien verstanden, deren Beschaffenheit so optimiert wurde, dass sie optimal mit biologischen Materialien wechselwirken.

Die Förderrichtlinie „Werkstoffplattform Biomaterialien“ setzt sich zum Ziel, werkstoffbasierte Innovationen schneller in wettbewerbsfähige Produkte zu überführen, um Deutschlands internationale (Spitzen-)Position auf dem Gebiet der Biomaterialien nachhaltig zu stärken und auszubauen. Hierfür sollen vorwiegend FuE-Arbeiten gefördert werden, die zu einer Erhöhung der Anwendungs- und Verwertungschancen von Biomaterialien beitragen. Der engen Zusammenarbeit, der an der jeweiligen Wertschöpfungskette beteiligten Akteure, wie z. B. Unternehmen, Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie der Verwertung der Projektergebnisse kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.

Der in der Förderrichtlinie zur Werkstoffplattform Biomaterialien lancierte erste Förderaufruf „Mat2MedTech“ zielt auf der Anwendung von Biomaterialien für medizintechnologische Anwendungen ab, die durch Transferallianzen zwischen Material- und Medizinprodukteherstellern weiterentwickelt werden sollen.

Forschungsschwerpunkte

Im Rahmen des ersten Förderaufrufs „Mat2MedTech“ können FuE-Arbeiten zu allen relevanten Materialklassen (metallische Werkstoffe, nichtmetallisch anorganische Werkstoffe, Polymere, kohlenstoffbasierte Materialien u. a.) Berücksichtigung erfahren, die der oben genannten Definition von Biomaterialien gerecht werden. Materialien humanen oder tierischen Ursprungs und daraus abgeleiteter Materialien (z. B. dezellularisiertes Gewebe) sind nicht Gegenstand der Förderung.

Im Rahmen des ersten Förderaufrufs „Mat2MedTech“ werden nur reine Industrieverbünde mit klarem Bezug zum Anwendungsfeld Medizintechnik gefördert, die sich mit nachfolgenden Fragestelllungen beschäftigen:

  • Qualifikation von vorhandenen Materialien für den Einsatz in Medizinprodukten (Upgrade von „technical grade“ auf „medical grade“) durch Prüfung der relevanten Anforderungen. Ihr Einsatz muss auf Basis eines bereits existierenden Produkt-Designs erfolgen.
  • Verbesserung des Eigenschaftsprofils von bereits in Medizinprodukten eingesetzten Materialien durch neue Formulierung, Strukturierung und Beschichtung.
  • Neue Innovationspotenziale durch Mischungen/Kombinationen von bereits im Einsatz befindlichen Biomaterialien.

Förderaktivitäten, die lediglich dazu dienen, die medizintechnische Eignung von Werkstoffen, die im Kontext der neuen MDR nicht mehr oder nur noch eingeschränkt akzeptiert werden, zu überprüfen und zu dokumentieren (inklusive Labelling), sind nicht Gegenstand der Förderung.

Die innerhalb des Förderzeitraums zu erreichenden Projektziele bestehen im Nachweis der Biokompatibilität gemäß DIN ISO 10993 und erster präklinischer Anforderungen, die gegebenenfalls mit einem Proof of Concept (PoC) enden können.

Antragsverfahren

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 6. Dezember 2019 zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Für den Verbund ist in Abstimmung mit allen Konsortialpartnern vom vorgesehenen Verbundkoordinator nur eine Projektskizze vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber mög­licherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Förderaufruf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

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