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25.11.2019

BMBF: Förderung zur Entwicklung innovativer Medizinprodukte

Einreichungsfrist: 30. April 2020

Berlin - Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen zum Thema „Aufbau von Industrie-in-Klinik-Plattformen zur Entwicklung innovativer Medizinprodukte“

Hintergrund & Förderziele

Die vorliegende Bekanntmachung leitet sich aus den Handlungsempfehlungen des Nationalen Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ ab und zielt auf die Herausforderung zur Schaffung innovativer Forschungsstrukturen in der Medizintechnik. Darüber hinaus setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der vorliegenden Förderrichtlinie wichtige Themenschwerpunkte aus dem Fachprogramm Medizintechnik in den Handlungsfeldern Innovationstreiber, Innovationsprozess und Patientennutzen um.

Mediziner spielen im Innovationssystem Medizintechnik traditionell eine zentrale Rolle. Ihre aktive Einbindung in Forschung und Entwicklung (FuE) von Medizinprodukten wird in Deutschland jedoch aus unterschiedlichen Gründen zunehmend erschwert. Um die Expertise forschender Mediziner bestmöglich nutzen zu können, empfiehlt der Schlussbericht des Strategieprozesses Medizintechnik die Kooperationen von innovativen Unternehmen und Medizinern gezielt auszubauen. Angesichts der hohen Auslastung von Medizinern in der Regelversorgung wird es als notwendig erachtet, nicht Kliniker zur Industrie, sondern die Industrie in die Kliniken zu bringen. Diese räumliche Nähe soll industriellen Entwicklergruppen ermöglichen, medizinische Expertise optimal in den Innovationsprozess zu integrieren. Ziel der Fördermaßnahme ist es deshalb, für den Aufbau derartiger Industrie-in-Klinik-Plattformen erfolgversprechende Ansätze für im klinischen Umfeld lokalisierte Einrichtungen zu entwickeln und mittels Modellvorhaben zu etablieren, um in enger Zusammenarbeit zwischen Industrie und klinischen Anwendern bedarfsorientierte Produkt- oder Prozessinnovationen in der Medizintechnik zu realisieren.

Ziel der Förderung im Rahmen dieser Richtlinie ist es, die Kooperationsbasis am Standort zwischen Unternehmen der Medizintechnik und Kliniken, insbesondere auch jenen der Regelversorgung, durch Etablierung neuartiger, in das klinische Umfeld integrierter Industrie-in-Klinik-Plattformen zu stärken. Die Plattformen sollen hierbei vorrangig dem Aufbau von Infrastrukturen, Organisationseinheiten und geeigneten FuE-Dienstleistungen an oder in der Nähe von Kliniken dienen, welche es jungen wie etablierten Unternehmen erlaubt, innovative Produkte im klinischen Umfeld zu entwickeln, zu erproben und gegebenenfalls zu zertifizieren. Hierbei gilt es, Produktentwicklungen in der Medizintechnik von Anfang an am tatsächlichen Versorgungsbedarf und -ablauf auszurichten, in der FuE-Phase frühzeitig die neuen regulatorischen Herausforderungen zu berücksichtigen sowie gemeinsam mit Ärzten und Klinikpersonal die klinischen Anforderungen an Produkte zu schärfen und deren Einbindung in den Versorgungspfad zu optimieren. Auf diese Weise sollen Innovationen anwendungs- und bedarfsorientierter, effizienter sowie schneller realisiert und klinisches wie versorgungsseitiges Wissen effektiver in die Wirtschaft transferiert werden. Darüber hinaus soll die schnellere Überführung von Innovationen in die klinische Erprobung eine bessere und am Versorgungsbedarf orientierte Patientenversorgung ermöglichen.

Forschungsschwerpunkte

Im Rahmen dieser Maßnahme sollen Plattformen zur Innovationsunterstützung im Bereich der Medizintechnologien aufgebaut und erprobt werden, die im klinischen Umfeld angesiedelt sind. Diese Plattformen sollen möglichst frühzeitig im Innovationsprozess ein gemeinsames Vorgehen von Medizintechnik-Unternehmen mit klinischen Experten in Form operativer Partnerschaften ermöglichen.

Um dem neuartigen Ansatz dieser Plattformen und damit dem explorativen Charakter dieser Fördermaßnahme Rechnung zu tragen, ist die Maßnahme in zwei Phasen ausgestaltet – einer Konzeptions- und einer Erprobungsphase.

  1. Konzeptionsphase
    In der Konzeptionsphase wird die Erstellung von geeigneten Konzepten für Industrie-in-Klinik-Plattformen mit einem Zuwendungsbetrag von jeweils maximal 50 000 Euro über eine Laufzeit von bis zu sechs Monaten gefördert. Die auszuarbeitenden Konzepte sollen unter Mitwirkung aller zentralen Partner in Form eines ersten Businessplans ausgestaltet sein und auch den nachhaltigen Charakter der Plattform nach Ablauf der Erprobungsphase darstellen. Darüber hinaus sollen im Rahmen des Konzepts erste auf dieser Plattform durchzuführende FuE-Projekte, so genannte Modellvorhaben, skizziert werden. Ein Anspruch auf nachfolgende Förderung in der Erprobungsphase besteht nicht.
  2. Erprobungsphase und Modellvorhaben
    In der Erprobungsphase wird die Umsetzung herausragender Konzepte aus der ersten Phase gefördert. Die Förderung erfolgt über eine Laufzeit von maximal drei Jahren. In dieser Phase soll die Plattform sowie das neue FuE-Dienstleistungskonzept in der beschriebenen Form durch die Betreibergesellschaft aufgebaut und betrieben werden. Darüber hinaus sind industriegeführte Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Modellvorhaben) unter Einbeziehung der Plattform im Unterauftrag zur Erprobung der Dienstleistungen zu starten. Die Modellvorhaben sollen eine Laufzeit von drei Jahren nicht überschreiten und bedürfen einer zusätzlichen, separaten Antragstellung. Es soll sich dabei um nach unternehmerischen Prinzipien geführte Projekte handeln. Die Aufwendungen der Industriepartner werden anteilig gefördert.

Bei Vorliegen eines bereits ausgereiften Konzepts und einer bestehenden Betreibergesellschaft besteht die Möglichkeit, sich direkt für die Erprobungsphase zu bewerben und mit dieser zu starten.

Antragsverfahren

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zum 30. April 2020 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline) vorzulegen.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Förderaufruf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

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