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26.11.2019

Förderung zum Technologietransfer in den Lebenswissenschaften

Einreichungsfrist: 15. Februar 2020

Richtlinie zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften „GO-Bio initial“

Hintergrund & Förderziele

Lebenswissenschaftliche Innovationen sind eine wesentliche Grundlage für medizinischen Fortschritt und eine gute Gesundheitsversorgung. Damit solche Innovationen gelingen, sind eine Ausrichtung der Forschung an den Bedarfen der Menschen und ein effizienter Transfer von Ergebnissen in die Praxis notwendig.

Hinsichtlich des Transfererfolgs sind lebenswissenschaftliche Forschungsprojekte mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert – darunter lange Entwicklungszeiten, großes Ausfallrisiko, regulatorische Hürden und hoher Kapitalbedarf. Daher ist es von besonderer Bedeutung, potenzialträchtige Ideen frühzeitig zu erkennen, geeignete Persönlichkeiten als Treiber zu finden und die Ideen ab initio markt- und bedarfsgerecht zu entwickeln. Nur so können die Herausforderungen frühzeitig lösungsorientiert antizipiert und Ideen erfolgreich zu Innovationen transformiert werden. Hier setzt die Förderinitiative GO-Bio initial des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an.

Ziel von GO-Bio initial ist die Identifizierung und Entwicklung lebenswissenschaftlicher Forschungsansätze mit erkennbarem Innovationspotenzial. Dazu sollen die Arbeiten, die in der sehr frühen Phase des Innovationsgeschehens – dem sogenannten „Fuzzy Front End of Innovation“ (FFE) – stattfinden, mit einer Förderung unterstützt werden. Das FFE umfasst die Ideen- und Findungsphase, die mit der initialen Problemdefinition und der Entscheidung, ein Innovationsvorhaben anzustoßen, endet. Im Ergebnis der geförderten Projekte soll der weitere Verwertungsweg für eine gegebene Idee klar vorgezeichnet sein. Über den Abschluss der Ideen- und Findungsphase hinaus soll ein Reifegrad der Forschungsresultate erzielt werden, der eine Weiterführung der Projekte in anderen etablierten Förderprogrammen der Validierungs-, Gründungs- und Firmenkooperationsförderung, wie z. B. VIP+, EXIST-Forschungstransfer, KMU1-innovativ oder GO-Bio, ermöglicht. Als übergeordnetes Ziel wird somit der lückenlose Transfer vielversprechender früher Ideen in die Anwendung verfolgt.

GO-Bio initial ist ein Baustein zur Umsetzung der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung, die eine deutliche Stärkung des Ideen-, Wissens- und Technologietransfers vorsieht. Die Hightech-Strategie 2025 möchte „Wege ebnen, damit aus Spitzenforschung schnell innovative Produkte und Geschäftsideen werden“ und „eine offene Innovations- und Wagniskultur unterstützen, die kreative Ideen gezielt fördert und ungenutzte innovative Potenziale in Deutschland mobilisiert“. Thematisch eingebettet ist GO-Bio initial in das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung, das im November 2018 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung konstatiert, dass „Handlungsbedarf bei der Übergabe aktueller Forschungsergebnisse in die industrielle Produktentwicklung und bei der Vernetzung der daran beteiligten Akteurinnen und Akteure“ besteht, und möchte daher „den Transfer zwischen akademischer Gesundheitsforschung und der Gesundheitswirtschaft sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitssystems verbessern“.

Forschungsschwerpunkte

Gegenstand der Förderung ist die Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen, vorzugsweise aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerk­zeuge“, von ihrer konzeptionellen Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung der Machbarkeit („Proof-of-Principle“, abgekürzt „PoP“) und möglicher Verwertungsoptionen.

Die Förderung ist zweiphasig angelegt.

  1. Sondierungsphase: Im Rahmen der Sondierungsphase soll aufbauend auf ersten wissenschaftlichen Erkenntnissen eine potenzielle Verwertungsidee ausgearbeitet werden.
  2. Machbarkeitsphase: In der Machbarkeitsphase sollen nach abgeschlossener Sondierungsphase und initialer positiver FtO-Analyse die Entwicklungsarbeiten bis zum PoP durchgeführt werden. 

Technologietransfereinrichtungen in Deutschland verfügen oft nicht über ausreichende Kapazitäten, um den komplexen Transferanforderungen von Projekten aus den Lebenswissenschaften vollumfänglich gerecht zu werden. Eine fundierte Geschäftsmodellentwicklung oder auch ein Company Building können daher nur selten verwirklicht werden.

Daher sollen in diesem Zusatzmodul experimentell angelegte Strukturvorhaben von Technologietransfereinrichtungen gefördert werden, die sich der Entwicklung, Erprobung und Evaluierung neuer Formate zur Identifizierung, Auswahl und Schärfung besonders früher lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen und auch der Etablierung geeigneter Methoden zur zielgerichteten und bedarfsorientierten Weiterentwicklung solcher Ideen während der Sondierungsphase (siehe Nummer 2.1.1) widmen. Dadurch sollen die Transferaktivitäten professioneller, kreativer, wirksamer und nachhaltiger gestaltet werden.

Antragsverfahren

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich (PtJ) jeweils bis spätestens zum 15. Februar zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache in schriftlicher und/oder elektronischer Form mit Hilfe des elektronischen Antragssystems easy-Online vorzulegen (https://foerderportal.bund.de/easyonline/).

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Förderaufruf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

 

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