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08.01.2020

Förderung multinationaler Forschung zu Erkrankungen der Sinnessysteme

Einreichungsfrist: 10. März 2020

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für multinationale Forschung zu Erkrankungen der Sinnessysteme im Rahmen des ERA-NET NEURON.

Hintergrund & Förderziele

Die menschliche Gesundheit zu verbessern, zu erhalten und bei Erkrankungen wiederherzustellen ist ein weltweites Anliegen von höchster Priorität. Erkrankungen der Sinnessysteme umfassen vielfältige Krankheitsbilder und Schädigungen der Sinnesleistungen und führen in Europa zu hohen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Belastungen. Die vorhandenen Behandlungsmöglichkeiten sind oft unzureichend, so dass diese Erkrankungen häufig zu massiven und langfristigen Beeinträchtigungen der Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit sowie zu sozialer Isolation und zu gesteigerter Mortalität führen. Deshalb ist die grundlagenorientierte Forschung zu Erkrankungen der Sinnessysteme und die darauf aufbauende Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse in diagnostische und therapeutische Verfahren von großer Bedeutung für unsere Gesellschaft.

Im ERA-NET NEURON haben sich 18 Förderorganisationen zusammengeschlossen, um diese gemeinsame Maßnahme zur Förderung multinationaler, kooperativer Forschungsprojekte im Bereich der krankheitsbezogenen Neurowissenschaften durchzuführen.

Ziel der Fördermaßnahme ist es, das Verständnis der Ursachen und Krankheitsmechanismen von Erkrankungen der Sinnessysteme zu fördern und diese Erkenntnisse in eine verbesserte Prävention, Diagnose und Therapie zu überführen. Zu diesem Zweck sollen transnationale Forschungsvorhaben gefördert werden, die in der Zusammenarbeit von Forschungsgruppen aus verschiedenen Disziplinen grundlegende Erkenntnisse zu Erkrankungen der Sinnes­systeme und deren Translation in die klinische Anwendung hervorbringen.

Forschungsschwerpunkte

Im Rahmen dieser gemeinsamen Förderbekanntmachung wird eine begrenzte Anzahl transnationaler Forschungs­projekte gefördert, die einen Beitrag zur grundlegenden Erforschung von Erkrankungen der Sinnessysteme, zur Verbesserung von Prävention und (frühen) Diagnose sowie zur Entwicklung von innovativen Therapien und Rehabilitationsverfahren leisten.

In den vergangenen Jahren hat die Forschung zu Erkrankungen der Sinnessysteme große Behandlungserfolge bezüglich der Rückgewinnung der Sinnesleistung durch innovative Therapieansätze wie der Gentherapie, Molekular- und Zelltherapie oder Sinnesorganprothesen ermöglicht. Trotz dieser großen Fortschritte fehlt es weiterhin an Verständnis der Erkrankungsursachen und -mechanismen, an neuen Methoden zur Früherkennung und an wirksamen Therapien. Für die betroffenen Patientinnen und Patienten sind eine frühe Diagnose und eine Behandlung ohne schwere Nebenwirkungen zum Wiedererlangen und zur Erhaltung der Lebensqualität von entscheidender Bedeutung. Deshalb ist eine Weiterentwicklung der grundlagenorientierten und angewandten Forschung in diesem Bereich dringend nötig.

Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung können Erkrankungen und Störungen der Sinnesorgane aller Sinnes­modalitäten, inklusive des somatosensorischen Systems, und deren Auswirkungen auf das Nervensystem erforscht werden. Die Projekte sollten sich dabei auf Beeinträchtigungen der Sinnessysteme und/oder den sensorischen Funktionsverlust mit neuronalem Ursprung fokussieren. Es werden Forschungsfragen begrüßt, die Synergien zwischen verschiedenen Sinnesmodalitäten oder multisensorische Dysfunktionen adressieren. Dabei können Rezeptorzellen, sensorische Neurone, neuronale Bahnen und verbundene zentrale Hirnareale untersucht werden. Die Fragestellungen können die gesamte Lebensspanne umfassen, beispielsweise können Erkrankungen der sensorischen Systeme während der Entwicklung erforscht werden. Die Rolle von Umwelteinflüssen auf die sensorische Funktion kann ebenfalls untersucht werden. Sowohl der Gebrauch neuer Verfahren zur Verbesserung therapeutischer oder diagnostischer Technologien als auch die Erforschung gesundheitsökonomischer Fragen, basierend auf bestehenden Daten und Kohorten, sind förderfähig. Forschung zu Erkrankungen bzw. Störungen der nicht-neuronalen Hilfsstrukturen der Sinnesorgane soll nicht im Fokus der Projekte stehen und kann nur einbezogen werden, wenn diese Störungen signifikante Auswirkungen auf das Nervensystem haben.

Die Vorhaben sollen mindestens eines der folgenden Forschungsgebiete abdecken:

  • grundlagenorientierte Forschungsansätze zu Pathogenese und/oder Ätiologie von Erkrankungen der Sinnessysteme. Dies kann die Entwicklung besonders innovativer oder gemeinsam verwendeter Ressourcen und Technologien zur Diagnose, Prävention und/oder Therapie solcher Erkrankungen beinhalten;
  • klinische Forschungsansätze zur Entwicklung neuer Verfahren und Strategien für Diagnose, Prävention, Therapie und/oder Rehabilitation bei Erkrankungen der Sinnessysteme.

Die Forschungsverbünde müssen eine einschlägige Expertise, ein stringentes Studiendesign sowie methodische Fähigkeiten nachweisen, die für die Durchführung der Studie erforderlich sind. Alternativ sollten entsprechend angemessene Kooperationen zum Zeitpunkt der Antragseinreichung vorhanden sein. Die Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen Materialien, wie Datensätzen, Kohorten, Tiermodellen, hochwertiger Ausstattung und den neusten Analysetechnologien sollten gewährleistet sein. Es wird empfohlen, einschlägige europäische Infrastrukturen wie z. B.: BBMRI-ERIC (Biobanking and Biomolecular Resources Research Infrastructure), EATRIS-ERIC (European infrastructure for translational medicine) und ECRIN (Euro­pean Clinical Research Infrastructure Network) bereits bei der Planung der Projekte einzubeziehen. Eine Übersicht verschiedener Plattformen bietet ESFRI (European Strategy Forum for Research Infrastructures in Europe) über die Internetseite: www.esfri.eu.

Antragsverfahren

In der ersten Verfahrensstufe sind dem NEURON-Sekretariat, das bei der Spanish State Research Agency (AEI-MCIU) in Madrid angesiedelt ist, bis spätestens 10. März 2020 zunächst Projektskizzen (pre-proposal) in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Förderaufruf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

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