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11.02.2020

Was bedeutet der Austritt des Vereinigten Königreichs („Brexit“) aus der EU für die hessische Wirtschaft? – Ihre Meinung ist gefragt!

Mit dem Inkrafttreten des Austrittsabkommens hat das Vereinigte Königreich vor wenigen Tagen die EU verlassen. Der Austritt des UK verläuft damit zwar geregelt – dennoch bedeutet dieser Schritt eine Zäsur. Es ist nicht nur erstmals überhaupt ein Mitglied aus der EU ausgetreten, sondern zudem einer der wichtigsten Partner der hessischen Wirtschaft.

Wie geht es nun weiter? Im Austrittsabkommen ist eine Übergangszeit bis zum Ende des Jahres 2020 vorgesehen, in der die Regelungen zum wirtschaftlichen Austausch zwischen dem UK und der EU nahezu unverändert bleiben. Während dieser Übergangszeit verhandeln das UK und die EU über ein neues Abkommen zur Regelung der zukünftigen Beziehungen. Dieser knappe Zeithorizont kann bis Mitte 2020 einmalig um 2 Jahre verlängert werden.

Wie wird sich der Brexit auf die Geschäftstätigkeit der hessischen Unternehmen auswirken? Welche Folgen sind für den Wirtschaftsstandort Hessen zu erwarten? Welche Maßnahmen ergreifen die Unternehmen? Welche Wünsche bestehen für ein zukünftiges Abkommen und welche Unterstützung kann die Hessische Landesregierung in der Übergangszeit leisten?

Das hessische Wirtschaftsministerium möchte hierzu mit einem „Blitzlicht“ ein aktuelles Meinungsbild aus der hessischen Wirtschaft gewinnen. Zu diesem Zweck hat die Hessen Agentur einen kurzen Fragebogen erstellt. Bitte nehmen Sie an der Erhebung teil, denn für eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsförderung in Sachen Brexit sind Ihre Antworten wertvoll. Und es dauert nur wenige Minuten!

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