News

Wir informieren Sie über aktuelle Projekte, Trends, Veröffentlichungen, Fördermöglichkeiten und weitere interessante Neuigkeiten aus den Innovationsfeldern des Technologielandes Hessen. 

Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Abonnieren Sie unseren kostenfreien, monatlich erscheinenden Newsletter! Einen Rückblick auf die vergangen Ausgaben finden Sie in unserem Newsletter-Archiv

08.05.2020

Förderung zur Bioökonomie

Einreichungsfrist: 01. September 2020

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „KMU-innovativ: Bioökonomie“

Hintergrund und Förderziele 

Die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der UN-Agenda 2030 und der in Paris 2015 vereinbarten Klimaziele erfordert den weiteren Auf- und Ausbau einer biobasierten Wirtschaft. Die Bioökonomie hat das Ziel, Ökonomie und Ökologie für ein nachhaltiges Wirtschaften zu verbinden. In der Definition der Bundesregierung umfasst die Bioökonomie die Erzeugung, Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen, Prozesse und Systeme, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren im Rahmen eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems bereitzustellen. Bioökonomische Innovationen vereinen biologisches Wissen mit technologischen Lösungen und nutzen die natürlichen Eigenschaften biogener Rohstoffe hinsichtlich ihrer Kreislauffähigkeit, Erneuerbarkeit und Anpassungsfähigkeit. Die Bioökonomie birgt das Potenzial, neuartige Produkte und Verfahren hervorzubringen, um Ressourcen zu schonen und Wohlstand zu schaffen.

Das Ziel der neuen BMBF-Maßnahme ist die Förderung technologisch anspruchsvoller Projekte, die auf die effiziente und nachhaltige Nutzung von biologischem Wissen, nachwachsenden Ressourcen sowie Nebenerzeugnissen und Reststoffen aus Produktionsprozessen zielen. Im Fokus stehen die Entwicklung und Herstellung zukunftsweisender Produkte und Verfahren unter Minimierung umweltschädlicher Emissionen (Dekarbonisierung) und Abfälle bzw. deren Rückführung in natürliche Kreisläufe oder Wertschöpfungsketten sowie Arbeiten zu Dienstleistungen in diesen Gebieten. KMU sowie mittelständische Unternehmen, die im Bereich Bioökonomie agieren, sollen mithilfe der BMBF-Förderung zu mehr Engagement in FuE angeregt und in ihrer Innovationsfähigkeit gestärkt werden. So können sie auf strukturelle Veränderungen und Nachhaltigkeitserfordernisse gezielt reagieren. Die Förderung soll dazu beitragen, den Technologietransfer aus der angewandten Forschung und vorwettbewerblichen Entwicklung in die praktische Anwendung zu beschleunigen und den Unternehmen Zukunftsperspektiven aufzuzeigen. Verbunden mit der Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze sollen die Unternehmen in die Lage versetzt werden, den Wandel zu einer biobasierten Wirtschaft aktiv mitzugestalten. So kann es gelingen, die mit dem notwendigen Wandel verbundenen Chancen für die Wirtschaft in Deutschland zu nutzen.

Forschungsschwerpunkte

Gegenstand der Förderung sind innovative Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die im umfassenden Sinne dem Bereich der Bioökonomie zuzuordnen sind.

Die FuE-Vorhaben müssen sowohl wissenschaftlich anspruchsvoll sein und sich durch ein entsprechendes wissenschaftlich-technologisches Risiko auszeichnen als auch einen anwendungsbezogenen Beitrag zum Aufbau einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaft, einer Bioökonomie, leisten. Außerdem müssen diese Vorhaben für die Positionierung des antragstellenden Unternehmens am Markt von Bedeutung sein.

Konkrete Beispiele für mögliche Anwendungsfelder – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – sind:

  • Etablierung ressourcenschonender, biologischer Prozesse in der chemischen oder verarbeitenden Industrie
  • neue Bioraffineriekonzepte für Biotreibstoffe und hochveredelte Feinchemikalien
  • biobasierte Methoden für den Umweltschutz und biologische Recyclingverfahren
  • nachhaltige Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln
  • Erzeugung und Bereitstellung biogener Rohstoffe
  • Pflanzenentwicklung und -züchtung sowie nachhaltige Pflanzengesundheit
  • Verbreiterung der Technologiebasis in der Bioverfahrenstechnik
  • Entwicklung von Plattformtechnologien zur Erschließung neuer Stoffwechselwege in Mikroorganismen, Pflanzen, Algen und Zellkulturen (Metabolic Engineering)
  • Entwicklung biologischer Methoden/Techniken zur CO2-Konversion
  • Entwicklung neuer Methoden und Geräte in der Bioanalytik und Biosynthese

Ein besonderes Augenmerk ist auf einen/mehrere der nachfolgenden Aspekte zu legen:

  • Verwendung biobasierter Ressourcen, welche eine nachhaltige und effizientere Verwertung nachwachsender Rohstoffe und ungenutzter Reststoffströme, z. B. durch Kreislauf- oder Kaskadennutzung, sowie alternativer Quellen, u. a. Insekten, Algen, eröffnen
  • Entwicklung umweltfreundlicher Biomaterialien wie Biopolymere und -komposite und biologisch abbaubarer Kunststoffsubstitute
  • Identifizierung, Gewinnung und Herstellung biologischer Wirk- und Wertstoffe unter Ausnutzung der natürlichen Diversität und evolutiver Optimierungsverfahren
  • Optimierung und Automatisierung biotechnologischer Prozesse und Verfahren durch Digitalisierung und Simulationstechniken
  • Nutzung von Datenbanken mit intelligenter Datenauswertung
  • Miniaturisierung von Analysetechniken und Einsatz mikrofluidischer Systeme für biotechnologische Fragestellungen
  • Kontrolle und Steuerung mittels smarter, autonomer Sensoren

Antragsverfahren und -frist

In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF Projektskizzen über das Online-Skizzentool auf dem Internetportal für die Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Bioökonomie“ jederzeit online eingereicht werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Erste elektronische Vorlagefrist für Projektskizzen im Jahr 2020 ist der 1. September 2020. In den Folgejahren sind die Vorlagefristen jeweils der 15. April und der 15. Oktober. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise zum betreffenden Stichtag nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Förderaufruf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Hessen Trade & Invest GmbH
Technologieland Hessen

  • Mainzer Str. 118
    65189 Wiesbaden
    Tel +49 611 95017-8672
    info@technologieland-hessen.de

  • Logo Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Projektträger: Logo Hessen Trade & Invest