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12.05.2020

Förderung zur Biologisierung der Technik

Einreichungsfrist: 20. September 2020

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen des „Ideenwettbewerbs Biologisierung der Technik“.

Hintergrund und Förderziele 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage der Rahmenprogramme „Vom Material zur Innovation" und „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ sowie der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Rahmen eines „Ideenwettbewerbs Biologisierung der Technik“ zu fördern, die einen klar erkennbaren Bezug zur Material- und Werkstoffforschung oder Produktionsforschung (hier: Produktentstehung und Produktionsprozesse) aufweisen.

Basierend auf den Ergebnissen der beiden vom BMBF geförderten Studien „Innovationspotenzial biologisch inspirierter Materialien und Werkstoffe“ und „Biologische Transformation der industriellen Wertschöpfung“ wurde erstmals das Potenzial der „Biologisierung“, d. h. der Nutzung und Integration biologischer Ressourcen, Prozesse, Verfahren und Prinzipien systematisch in verschiedenen technischen Anwendungsfeldern untersucht (https://www.werkstofftechnologien.de/service/meldungen/detailansicht/default-6ec7336af4https://www.biotrain.info/). Hierin wurde deutlich, dass die Nutzung der Prinzipien der Natur für die Wertschöpfung – in den drei Stufen Inspiration, Integration und Interaktion (siehe https://www.biotrain.info) – dem deutschen Forschungs- und Industriestandort erhebliche Chancen u. a. für Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz sowie neue Produkte und Geschäftsmodelle bietet.

Die Erhebungen zeigen, dass der Forschungsstandort Deutschland mit seiner insgesamt sehr gut aufgestellten akademischen Grundlagenforschung weltweit eine führende Position einnimmt. Effizientere Materialsynthese, material- und energiesparende Werkstoffproduktion, cyberphysische Produktionssysteme in (bio-)intelligenten Wertschöpfungsnetzen, intelligente, das heißt u. a. sich selbst reparierende oder adaptierende Materialien verdeutlichen die breite Palette an Möglichkeiten, die es nun in die industrielle Wertschöpfung zu übertragen gilt. Hiermit wird ein positiver Beitrag zur Umsetzung der in der HTS 2025 definierten Handlungsfelder, z. B. Nachhaltigkeit, Energie und Klima, geleistet.

Mit dem Ideenwettbewerb soll ein erster Schritt unternommen werden, das in Deutschland verfügbare Wissen im Hinblick auf die technische Machbarkeit und die Umsetzung in industriellen Nutzen in den beiden Schlüsseltechnologien „Neue Werkstoffe und Materialien“ und „Produktionsforschung“ (hier: Produktentstehung und Produktionsprozesse) zur Geltung zu bringen. Die so gewonnenen Erkenntnisse sollen Impulse für die weitere Ausgestaltung zukünftiger BMBF-Förderaktivitäten im Kontext der Biologisierung der Technik geben.

Forschungsschwerpunkte

Gegenstand der Förderung sind Einzel- oder Verbundprojekte, die anhand einer konkreten technischen Fragestellung das Potenzial biologischer Ressourcen, Verfahren, Prozesse oder Prinzipien für industrielle Anwendungen aufzeigen. Der Schwerpunkt der Arbeiten muss hierbei entweder auf der Material- und Werkstoffforschung oder Produktionsforschung (hier: Produktentstehung und Produktionsprozesse) liegen. Zielsetzung ist der Machbarkeitsnachweis („Proof of Concept“) für die industrielle Anwendung und/oder der Aufbau eines Demonstrator-Modells.

Dabei muss die aus der Biologie inspirierte und als Grundlage dienende Funktion, das Prinzip oder die Struktur in der Projektskizze genannt und die daraus abgeleitete Innovation, die Methode, das Werkzeug oder die Vorgehensweise sich in ihrem angestrebten Ergebnis deutlich vom Stand der Technik abheben. Entsprechende Indikatoren für den wirtschaftlichen Nutzen sind zu benennen.

Projekte mit industriellen Verbundpartnern sind angehalten, konkrete technische Herausforderungen in ihrer Projektskizze zu benennen, die mit der Anwendung biologischer Prozesse und Prinzipien gelöst werden sollen. Ergänzend hierzu müssen konkrete Angaben zur möglichen Verwertung getätigt werden. Unter Angabe eines Zeithorizonts sind darüber hinaus nächste technologische Schritte zu benennen, mit denen die im Erfolgsfall generierten Ergebnisse der industriellen Nutzung zugeführt werden können.

Im Fall von rein akademischen Projekten, sind die im letzten Absatz genannten Punkte in einem separaten Schreiben (formeller Bestandteil der Skizzenunterlagen) von den am Vorhaben beteiligten „Industriepaten“ zu erläutern. Im Rahmen der Förderrichtlinie werden unter dem Begriff „Industriepaten“ Firmen der gewerblichen Wirtschaft verstanden, die ohne den Erhalt einer Zuwendung mit fachlichen oder sachlichen Hilfestellungen zum Projektgelingen beitragen.

Damit die in akademischen Einrichtungen erarbeiteten Forschungsergebnisse eine schnelle Übertragung in industrielle Prozesse finden, sollen die akademischen Antragsteller für industrielle Belange (z. B. Prozess- und Verfahrenstechnik, Maschinen- und Anlagenbau) sensibilisiert werden. Einzelne, am Projekt beteiligte wissenschaftliche Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen der akademischen Einrichtungen sollen hierzu ein zwei- bis zu viermonatiges Praktikum bei einem der industriellen Verbundpartner/Industriepaten absolvieren. Die mit dem Praktikum einhergehenden Ausgaben für Unterkunft, Reisemittel und gegebenenfalls weitere Ausgaben nach Reisekostenrecht können im Finanzierungsplan der akademischen Einrichtung berücksichtigt werden.

Im Falle eines Verbundvorhabens zwischen Akademie und Industrie sollte industrieseitig mindestens ein Praktikumsplatz für akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter garantiert werden. Industriellen Verbundpartnern steht es zudem frei, einzelne am Projekt beteiligte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen begrenzten Zeitraum für ein Praktikum bei einem der am Projekt beteiligten akademischen/industriellen Verbundpartner abzuordnen. Die mit dem Praktikum einhergehenden Kosten für Unterkunft, Reisemittel und gegebenenfalls weitere Kosten nach Reisekostenrecht können im Finanzierungsplan der Industrie berücksichtigt werden. Eine schriftliche Bestätigung des Praktikumsplatzes/der Praktikumsplätze als Bestandteil der Skizzenunterlagen ist gewünscht und wird im Begutachtungsprozess positiv berücksichtigt. Im Rahmen der Erstellung der Skizzenunterlagen sind Förderinteressenten angehalten, konkrete Aussagen zu tätigen, welcher Mehrwert mit der Durchführung eines Praktikums einhergeht. Soweit zwingende Gründe vorliegen, die der Durchführung eines Praktikums entgegenstehen, sind diese in der Skizze anzugeben.

Antragsverfahren und -frist

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 20. September 2020 zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Für ein Verbundprojekt ist in Abstimmung mit allen Konsortialpartnern vom vorgesehenen Verbundkoordinator nur eine Projektskizze vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Förderaufruf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

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