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04.06.2020

Hessen übernimmt Verdienstausfall für Beschäftigte

Sozial- und Integrationsminister Kai Klose: „Anträge auf Verdienstausfall können jetzt gestellt werden“

Die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus haben und hatten weitreichende Folgen für viele hessische Bürgerinnen und Bürger – beispielsweise für Menschen, die 14 Tage in Quarantäne waren oder Eltern, die wegen geschlossener Schulen und Kitas zu Hause bleiben und deshalb Einkommenseinbußen hinnehmen mussten. „Die Pandemie hat unser aller Leben auf den Kopf gestellt. Zahlreiche Familien mussten über viele Wochen ihre Berufstätigkeit und die persönliche Betreuung der Kinder gleichzeitig managen. Das ist eine Herkulesaufgabe, die unser aller Respekt und Anerkennung verdient. In vielen Familien musste dafür ein Elternteil sogar zu Hause bleiben“, erklärt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. „Das Land ersetzt diesen Verdienstausfall, der bislang von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern vorgeleistet wurde.“

Bislang verpflichtete das Infektionsschutzgesetz die Arbeitgeber, ihren Beschäftigten das Netto-Entgelt für bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen, wenn diese wegen einer Quarantäne-Anordnung oder der Schließung von Schulen und Kitas ihre Arbeitsleistung nicht erbringen konnten. Die Zahlungen werden den Arbeitgebern dann vom Land ersetzt, Selbständige erhalten eine Direktzahlung. Aufwendungen zur sozialen Absicherung werden ebenfalls übernommen. Ende Mai hat der Deutsche Bundestag die Bezugszeit für einen Verdienstausfall wegen der Schließung von sechs auf zehn, bei Alleinerziehenden sogar auf zwanzig Wochen verlängert. Für die Zeit der Schließung von Schulen und Kitas erhält das Elternteil, das zu Hause geblieben ist oder bleibt, aufgrund der bundesgesetzlichen Entscheidung für Zeiträume ab dem 30. März eine Entschädigung. In den ersten sechs Wochen beträgt sie 67 Prozent des entgehenden Netto-Entgelts. Außerdem werden in beiden Fällen Aufwendungen für die fortbestehende soziale Absicherung in der Kranken- und Rentenversicherung übernommen. Der Anspruch kann eingeschränkt werden, wenn Überstunden oder Urlaub für die Kindererziehung genommen wurde oder hätte genommen werden können.

Anträge stellen
Für die Anträge ist hessenweit das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Anträge auf Ersatz des Verdienstausfalls können unter ifsg-online.de gestellt werden. Im Fall eines erhöhten Antragsaufkommens kann es zu Verzögerungen kommen.

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