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18.06.2020

Förderung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2

Einreichungsfrist: 15. Juli 2020

Richtlinie für ein Sonderprogramm zur Beschleunigung von Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2.

Hintergrund und Förderziele 

Die COVID-19 Pandemie verursacht erhebliche und lang anhaltende Schäden für die globale Gesundheit und die Weltwirtschaft. Eine Beendigung der Pandemie wird erst mit der ausreichenden Verfügbarkeit von sicheren und ­effektiven Impfstoffen möglich sein. Ein wirksamer Impfschutz gegen SARS-CoV-2 ist daher ein Schlüssel für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Normalisierung. Als starker Forschungs- und Entwicklungsstandort sieht sich Deutschland in der Verantwortung, aussichtsreiche Ansätze für eine Impfstoffentwicklung in den hiesigen Forschungseinrichtungen und Firmen, die bereits vielversprechende Vorarbeiten geleistet haben, voranzutreiben. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert bereits die Entwicklung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 im Rahmen der internationalen Initiative „Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI)“, die die globale Versorgung mit Impfstoffen im Fokus hat. Die vorliegende Förderrichtlinie des BMBF hat komplementär dazu das Ziel, durch die Beschleunigung der Impfstoffentwicklung die möglichst frühe und umfangreiche Bereitstellung eines wirksamen und sicheren Impfstoffes in Deutschland sicher zu stellen. Ziel ist, bis Ende 2021 einen wirksamen Impfstoff zu entwickeln und der pharmazeutischen Produktion zugänglich zu machen. Dies soll durch die Förderung klinischer Prüfungen, den Ausbau der Studienkapazitäten und die Erhöhung der Produktionskapazitäten für die zu prüfenden Impfstoffkandidaten geschehen (Zuwendungszweck). Dadurch soll es auch ermöglicht werden, besondere Zielgruppen in Deutschland (z. B. Gesundheitspersonal) in größerem Umfang in die klinischen Prüfungen einzuschließen. Es wird angestrebt, mit der Förderung möglichst mehrere unterschiedliche technologische Ansätze zu unterstützen, um die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Impfstoffentwicklung bis hin zur Zulassung zu erhöhen.

Das Sonderprogramm ist Teil des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung und bedient insbesondere das Handlungsfeld 1: „Forschungsförderung – Krankheiten vorbeugen und heilen“.

 

Forschungsschwerpunkte

Gefördert werden Einzelvorhaben der forschenden pharmazeutischen und biotechnologischen Industrie. Gegenstand der Förderung sind dabei:

  • Die klinische Impfstoffentwicklung der Phasen I – III. Dabei muss die klinische Entwicklung auf Impfstoffkandidaten gegen SARS-CoV-2 aufsetzen, für die die präklinische Entwicklung soweit fortgeschritten ist, dass mit ersten klinischen Prüfungen möglichst vor dem 15. November 2020 begonnen werden kann.
  • Die frühzeitige Ausweitung der Herstellungs- und Abfüllkapazitäten (auch durch Auftragsvergabe). Dabei muss der Aufbau bzw. Ausbau eigener Herstellungs- und Abfüllkapazitäten des Zuwendungsempfängers in Deutschland erfolgen. Hierzu zählen insbesondere Vorarbeiten und Beschaffungsprozesse, die im Hinblick auf eine nahtlose Aufnahme der jeweils folgenden Prüfphase notwendig sind sowie Vorarbeiten und Beschaffungsprozesse, die in der klinischen Entwicklung vor der Zulassung anfallen und zur Ausweitung und Sicherung der Produktionskapazitäten bereits parallel zur Zulassung und danach notwendig sind (z. B. Kosten für Abfüllkapazitäten).
  • Die Ausweitung der Kapazitäten der klinischen Prüfung in Deutschland. Dazu zählt insbesondere der Einschluss zusätzlicher Probanden in die klinischen Prüfungen der Phasen II bis III.

Die vorstehenden Fördergegenstände müssen in ihrer Gesamtheit in den Vorhaben adressiert werden.

Antragsverfahren und -frist

Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Dem DLR-Projektträger können ab sofort und bis zum 15. Juli 2020 rechtsverbindlich unterschriebene, förmliche Förderanträge vorgelegt werden. Eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger vorab wird empfohlen.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Förderaufruf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

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