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22.07.2020

Erfolgreiche Umsetzung des digitalen ALG II-Antrags in Hessen

© HMinD

Dreieich. Bei seinem Besuch im Kommunalen Jobcenter im Kreis Offenbach überzeugte sich der Staatssekretär und CIO des Landes Hessen, Patrick Burghardt, wie die digitale Beantragung des Arbeitslosengeld II-Antrags in der Praxis umgesetzt wird. Der Online-Dienst steht bereits in drei Kommunalen Jobcentern (KJC) in Hessen zur Verfügung, in fünf weiteren ist er in Vorbereitung. Inzwischen können alle 104 kommunalen Jobcenter in Deutschland die erste Version des digitalen Antrags nutzen. Damit werden sowohl die kommunalen Jobcenter als auch Millionen von Antragstellenden entlastet. Aufgrund der krisenbedingt gestiegenen Fallzahlen für ALG II wurde die Digitalisierung des Online-Services kurzfristig beschleunigt. „Hessen hat sich im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes und seiner Digitalisierungsstrategie intensiv bei der Umsetzung des Arbeitslosengeld II-Antrags eingebracht und frühzeitig die Federführung zur Entwicklung des ALG II-Online-Antrages übernommen. Gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen konnten wir die digitale Beantragung des Antrags zügig umsetzen. Mein Dank gilt daher insbesondere den beteiligten Jobcentern, die den Weg der Pilotierung des Projekts mitgegangen sind“, betonte der Staatssekretär. „Unser gemeinsames Ziel ist es, quasi das digitale Rathaus nach Hause zu bringen, damit Behördengänge einfach und bequem rund um die Uhr erledigt werden können“, ergänzte Burghardt.

Im Vergleich zum sechsseitigen Papierantrag und seinen zahlreichen auszufüllenden Anlagen zeichnet sich der Online-Antrag durch hohe Nutzerfreundlichkeit aus: Der Antrag ist übersichtlich gestaltet, relevante Informationen werden nur einmal und basierend auf vorherigen Antworten abgefragt, eingebettete Hilfetexte liefern Erklärungen und sind leicht verständlich. Die Antragsdaten werden komplett online eingegeben und alle nötigen Nachweise können direkt per Computer oder Smartphone hochgeladen werden. Anschließend wird der fertige Antrag digital und sicher an das zuständige kommunale Jobcenter übermittelt.

Die Digitalisierung des ALG II-Antrags fällt in das föderale Digitalisierungsprogramm des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das Express-Verfahren ist ein gemeinsames Projekt des Hessischen Ministeriums für Digitale Strategie und Entwicklung, des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Verantwortlich für die operative Umsetzung des Projekts ist das Kompetenzteam Digitale Transformation der KJC unter der Leitung des Hessischen Städtetages und des Niedersächsischen Landkreistages in enger Abstimmung mit den beiden hessischen Ministerien. Vom hessischen kommunalen IT-Dienstleister ekom21 wurde auf der Plattform Civento die technische Lösung realisiert und die Pflege bis zum Jahr 2022 übernommen. Das Land Hessen hat die OZG-Leistung Arbeitslosengeld II als Co-Federführer in diesem Themenfeld entwickelt und finanziert.

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