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13.08.2020

Förderbekanntmachung für bundesweites "Netzwerk Mittelstand-Digital"

Mit einer neuen Förderperiode will BMWi das bewährte Konzept der Kompetenzzentren weiterentwickeln, neue Schwerpunkte setzen und inhaltlich mehr in die Tiefe gehen.

Seit dem Jahr 2015 hat das BMWi im Rahmen der Förderbekanntmachung „Mittelstand 4.0“ insgesamt 26 Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren aufgebaut, die als regionale und themenbezogene Anlaufstellen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) agieren und in den letzten Jahren ganz wesentlich zur Sensibilisierung der mittelständischen Wirtschaft in Bezug auf die Chancen und auch Herausforderungen der Digitalisierung beigetragen haben. Die Transferstruktur der Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren hat den Wissens- und Technologietransfer von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in mittelständischen Unternehmen insgesamt deutlich beschleunigt und forciert.

Die Kompetenzzentren stellen ein wissenschaftlich unterstütztes, kostenfreies und auf kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe zugeschnittenes Angebot bereit. Sie vernetzen die Unternehmen untereinander, unterstützen den Wissens- und Technologietransfer in die Unternehmen und stellen darüber hinaus die erlangten Erkenntnisse einer Vielzahl anderer Unternehmen zur Verfügung. Durch konkrete Anschauungs- und Erprobungsmöglichkeiten sowie durch eine Vielzahl an Praxisbeispielen werden KMU praxisnah bei der digitalen Transformation unterstützt. Im Jahr 2019 wurden die Kompetenzzentren durch zusätzliche Transferleistungsangebote für das Themenfeld Künstliche Intelligenz (KI), speziell durch KI-Trainer, erweitert. Zu den wesentlichen Aufgaben der KI-Trainer gehört, Mittelstand und Handwerk für die technologischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der KI zu sensibilisieren, über Chancen und Herausforderungen der KI zu informieren sowie Unternehmer und Handwerker bei der Umsetzung konkreter KI-Anwendungen zu unterstützen.

Die Förderung der bestehenden Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren endet ab Dezember 2020.

Mit der neuen Förderbekanntmachung wird das bewährte Konzept weiterentwickelt und darüber hinaus werden neue Schwerpunkte gesetzt, die inhaltlich weiter in die Tiefe gehen:

  • Neben dem produzierenden Gewerbe und dem Handwerk wird die produktionsnahe wie auch konsumentenorientierte Dienstleistungswirtschaft stärker als Zielgruppe adressiert.
  • Ebenso sollen Unterstützungsangebote geschaffen werden, mit deren Hilfe kleine und mittlere Unternehmen über die Potenziale und Herausforderungen von Innovationstreibern wie z. B. der Plattformökonomie oder der KI informiert werden und ihnen vermittelt wird, unter welchen Voraussetzungen eine erfolgreiche Implementierung von KMU-basierten digitalen Plattformen möglich ist.
  • KMU sollen für die routinierte Interaktion mit relevanten Akteuren (Plattformen, unterstützende IT- Dienstleister, Wertschöpfungsnetzwerken) und die Übertagbarkeit von neuen Geschäftsmodellen auf den Mittelstand befähigt werden. Das BMWi unterstützt KMU dabei, die Digitalisierung strategisch anzugehen, als ganzheitlichen Prozess auf Basis der betrieblichen Anforderungen des jeweiligen Unternehmens zu gestalten und innovative Digitalisierungsanwendungen zielführend in KMU zu bringen. Dabei soll die betriebswirtschaftliche Perspektive im Mittelpunkt stehen und den Ausgangs- wie auch Endpunkt der Handlungskette bilden.
  • Darüber hinaus wird es Leuchtturmprojekte geben, die einen interdisziplinären Ansatz verfolgen und sich durch die Lösung exemplarischer Fragen auszeichnen, die über ein einzelnes Unternehmen hinausgehen. Für die Lösung der Fragestellungen werden zukunftsorientierte Technologien und Methoden eingesetzt.


Für die Online Einreichungen sind folgende Fristen vorgesehen:

  • Erste Frist: 31. Oktober 2020
  • Zweite Frist: 31. Juli 2021
  • Dritte Frist: 31. Januar 2022

Zur Förderbekanntmachung

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