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01.11.2020

Förderung innovativer Start-ups für Mensch-Technik-Interaktion

Einreichungsfrist: 15. Januar 2021

Richtlinie zur Fördermaßnahme „Gründungen: Innovative Start-ups für Mensch-Technik-Interaktion“.

Hintergrund und Förderziele

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zur Mensch-Technik-Interaktion (MTI) stärken. Dazu werden zwei Ansätze verfolgt. Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2). Ziel ist eine maßgeschneiderte Gründungs- und Start-up-Förderung für den Bereich der MTI.

Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung (www.hightech-strategie.de) und des Fünf-Punkte-Konzepts des BMBF „Mehr Chancen für Gründungen“. Inhaltlich ist die Fördermaßnahme Teil des BMBF-Forschungsprogramms zur MTI „Technik zum Menschen bringen“. Sie stärkt die Position von Start-ups in Deutschland im MTI-Bereich und trägt über High-Tech-Innovationen zur breiteren Nutzung von Schlüsseltechnologien bei.

a) Zuwendungszweck Modul 1

Verschiedene Studien zeigen eine rückläufige Anzahl von Existenzgründungen in den letzten Jahren. Auch im High-Tech-Sektor und bei den technologieorientierten Dienstleistungen ist eine stagnierende bis rückläufige Gründungsintensität feststellbar. Gründe liegen u. a. in der demografischen Entwicklung, einer kulturell bedingten geringeren Risikoneigung sowie einer wenig ausgeprägten Unternehmermentalität und -akzeptanz.
In Deutschland werden Unternehmensgründungen zudem zu selten als Option der Verwertung von Forschungsergebnissen gesehen. Insbesondere in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist das Gründungspotenzial bei Weitem nicht ausgeschöpft. Die frühzeitige Verwertung von Forschungsergebnissen mit Perspektive einer Gründung soll darum gezielt in den MTI-Themenfeldern unterstützt werden. Forschungsteams mit der Absicht zur Ausgründung, deren Innovationsansatz noch nicht hinreichend bestätigt werden konnte, erhalten eine BMBF-Förderung für die Steigerung des Reifegrades ihrer Idee im Bereich MTI. Forschungserkenntnisse, deren Weiterentwicklung hohe Wertschöpfungspotenziale versprechen, stehen hier im Fokus. Hürden auf dem Weg zur ­Verwertung sollen überwunden werden.

b) Zuwendungszweck Modul 2

Start-ups sind Treiber für Innovationen in vielen Lebens- und Wirtschaftsbereichen und tragen ganz wesentlich zu wirtschaftlicher Dynamik und Strukturwandel bei. Wissenschaft und Forschung sind dabei wichtige Impulsgeber für die Weiterentwicklung und die Erneuerung des Unternehmensbestands. Künftig wird es entscheidend sein, noch mehr als bisher neue Ideen aus der anwendungsorientierten Grundlagenforschung in die praktische Verwertbarkeit zu bringen und so unsere ökonomische Basis zu verbreitern. Start-ups sind hier wichtige Akteure und entwickeln neue Geschäftsmodelle, verzeichnen ein überproportionales Wachstumspotenzial und sind – auch grenzüberschreitend – attraktive Arbeitgeber: 30 % ihrer Mitarbeiter kommen aus dem Ausland. High-Tech-Start-ups entstehen dabei häufig im Umfeld von Hochschulen und Forschungseinrichtungen und nehmen wissenschaftlich-technische Ergebnisse durch Technologietransfer in ihre Aktivitäten auf.
In Modul 2 stehen deshalb risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit von jungen Start-ups in Deutschland im Zentrum. Start-ups sollen insbesondere bei für sie finanzierungsintensiven Aktivitäten im Bereich FuE unterstützt und in die Lage versetzt werden, mittel- und langfristig Innovationen zu generieren. Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.

c) Inhaltliche Ausrichtung der Module im Rahmen der MTI

Das MTI-Forschungsprogramm (unter https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Technik_zum_Menschen_bringen_Forschungsprogramm.pdf abrufbar) folgt der Leitidee einer hilfsbereiten, nutzerorientierten, bedarfsgerechten und an der Menschenwürde orientierten Technik. Erfolgreiche MTI-Lösungen entstehen oft durch interdisziplinäres Forschen, Entwickeln und Verwerten. Hier arbeiten unterschiedliche Branchen, wie z. B. IT, Medizintechnik und Maschinenbau, zusammen. Auf diese Weise entstehen innovative Lösungen, die Menschen in immer mehr Lebensbereichen unterstützen – von der mitdenkenden Wohnung über die intelligente Mobilität und die Gesunderhaltung bis hin zur assistierten Pflege.

Im Zeitalter interaktiver Technologien reagiert Technik nicht mehr nur auf Impulse durch den Menschen, sondern agiert zunehmend eigenständig. Die Förderung zielt darauf, an die Stelle einer starren und mechanischen Funktion eine natürliche und den menschlichen Sinnen entsprechende Interaktion zwischen Mensch und Technik zu setzen. Dabei lernt die Technik von und mit dem Menschen – und dies ohne den Menschen und sein Handeln vollständig zu überwachen oder zu vermessen. Das BMBF fördert die Entwicklung teilautonomer Systeme, die individuelle Assistenzaufgaben übernehmen und auch jenseits vordefinierter Kontexte komplexe Situationen bewältigen können. Technik vernetzt sich flexibel über Raum, Zeit, Einsatzbereiche und Personen hinweg und wird damit immer mehr zum verlässlichen Assistenten des Menschen. Im Zentrum der Förderung stehen Innovationen, die die Interaktion zwischen Mensch und Technik direkt adressieren.

Förderungschwerpunkte

Forschungsteams fördern (Modul 1)

Gefördert werden Innovationen der MTI an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um den Reifegrad der ­aktuellen Ergebnisse zu erhöhen. Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung.

Gefördert werden Ansätze, deren Schwerpunkt in den drei Themenfeldern des MTI-Forschungsprogramms liegt:

  • Intelligente Mobilität (u. a. Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung, vernetzte Mobilitätslösungen und Nutzer­erleben),
  • Digitale Gesellschaft (u. a. intelligente Assistenz, Robotik, Technologien für das Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände und Interaktionskonzepte),
  • Gesundes Leben (u. a. interaktive körpernahe Medizintechnik, intelligente Präventionslösungen und Pflegetechnologien).
Thematische Einzel- und Verbundvorhaben (Modul 2)

Gegenstand der Förderung in Modul 2 sind risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind sowie einen direkten positiven Einfluss auf die Innova­tionsfähigkeit und erwarteten Wettbewerbschancen der beteiligten Start-ups haben. Diese FuE-Vorhaben müssen inhaltlich dem Bereich MTI zuzuordnen sein. Gefördert werden Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:

  • Intelligente Mobilität
  • Digitale Gesellschaft
  • Gesundes Leben

Folgende Vorhaben sind förderfähig:

  • „Tandem“-Vorhaben mit der „Mutter“-Hochschule/Forschungseinrichtung und ihrem jungen Start-up,
  • Einzelvorhaben eines Start-ups sowie
  • Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren Start-ups, anderen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen (siehe Nummer 3).

Das Vorhaben sollte durch ein Start-up initiiert werden und typischerweise eine Laufzeit von 18 bis 36 Monaten aufweisen. Ein signifikanter Anteil der Arbeiten im Vorhaben sollte durch die beteiligten Start-ups geleistet werden, sodass ihnen ein entsprechend hoher Anteil der Förderung zugutekommt und entsprechend der Nutzen und die Verwertung ihrer Vorhabensergebnisse bei den Start-ups liegen.

Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von Start-ups sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsverfahren und -frist

Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Juli und der 15. Januar.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

 

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