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04.12.2020

Förderung zum Aufbau eines Monitorings der Bioökonomie

Einreichungsfrist: 30. April 2021

Richtlinie zur Förderung einer Konsolidierungsphase (erweiterte Pilotphase) zum Aufbau eines Monitorings der Bioökonomie (Modul IV im Rahmen des Konzepts „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“)

Hintergrund und Förderziele

Seit dem Jahr 2010 fördert die Bundesregierung den Aufbau einer nachhaltig ausgerichteten Bioökonomie, die biologische Ressourcen, Prozesse und Systeme erzeugt, erschließt und nutzt, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren im Rahmen eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems bereitzustellen. Mit der im Januar 2020 verabschiedeten neuen Nationalen Bioökonomiestrategie1 wurde diese Ausrichtung durch den Bezug auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) der UN-Agenda 2030 noch einmal verstärkt: „Der Maßstab für den Nutzen und den Mehrwert biobasierter Produkte und Verfahren ist deren Beitrag zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaftsweise“.

Um beurteilen zu können, ob und in welchen Bereichen sich die Bioökonomie in die angestrebte Richtung entwickelt, ist der Aufbau eines umfassenden Monitorings, das den Transformationsprozess hin zu einer nachhaltigen, biobasierten, an natürlichen Kreisläufen orientierten Wirtschaftsweise beobachtet, misst und bewertbar macht, Teil der Umsetzung der Bioökonomiestrategie. Der Aufbau des Monitorings hat im Jahr 2016 mit einer ersten Förderrichtlinie2 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie parallelen Initiativen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)3 sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)4 begonnen. Im Juni 2020 hat das geförderte Konsortium SYMOBIO5 einen ersten gemeinsamen Pilotbericht6 zum Monitoring der Bioökonomie vorgelegt.

Mit der aktuellen Förderrichtlinie soll das forschungsbasierte Monitoring der Bioökonomie in Form einer erweiterten Pilotphase fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Angesichts des Fortschritts in der Anwendung biologischen Wissens, der Veränderungen in der globalen Nutzung biogener Ressourcen, aber auch der Folgen des Klimawandels und weiterer Einflüsse war das Monitoring von Anfang an als lernendes Monitoring angelegt. Auf der Basis des mit dem Pilotbericht erreichten Zwischenstandes und einer ersten Zwischenbilanz gilt es nun, weitere Aspekte der Bioökonomie zu berücksichtigen, die Datenbasis zu konsolidieren und zu erweitern, weitere Differenzierungen, unter anderem räumlich sowie nach Stoffströmen und Produktgruppen, vorzunehmen und Verknüpfungen zu anderen Monitoringansätzen, etwa im Bereich Biodiversität und Klimawandel, auszubauen.

Zuwendungszweck ist die Förderung eines Konsortiums, das die methodischen Grundlagen für ein umfassendes Monitoring der Bioökonomie auf Basis der bisher geleisteten Arbeiten weiterentwickelt und um zusätzliche Aspekte erweitert.

Förderungschwerpunkte

Gefördert wird ein Konsortium aus – öffentlichen und/oder privaten – Forschungseinrichtungen, das die methodischen Grundlagen für ein umfassendes Monitoring der Bioökonomie auf Basis der bisherigen Ergebnisse weiterentwickelt und in regemäßigen Abständen weitere Pilotberichte zum Monitoring der Bioökonomie vorlegt. Gegenstand der Förderung ist wissenschaftliche Forschung während einer zweiten Pilotphase (siehe auch Nummer 5).

Das geförderte Konsortium soll beim Aufbau des Monitorings mit Akteuren kooperieren, die im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bzw. des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit komplementäre Aspekte der Bioökonomie bearbeiten, und die Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt sowie gegebenenfalls weiteren nationalen und europäischen Forschungseinrichtungen suchen.

Von den Zuwendungsempfängern wird erwartet, dass sie regelmäßig, in der Regel zweimal pro Jahr, an Statustreffen im Bundesministerium für Bildung und Forschung unter Beteiligung weiterer Ressorts der Interministeriellen Arbeitsgruppe Bioökonomie sowie weiterer Forschungseinrichtungen teilnehmen. Der Aufwand ist im Antrag zu kalkulieren.

Für besondere Aufgaben, etwa für die Erhebung, Zulieferung und Aufbereitung von erforderlichen Daten, können im Antrag Unteraufträge vorgesehen werden, mit denen spezialisierte Einrichtungen oder Anbieter punktuell für spezifische Aufgaben herangezogen werden.

Gefördert wird auch der Aufwand für die Publikation von regelmäßigen Monitoring-Berichten sowie für die Einrichtung und den Betrieb einer allgemein zugänglichen Internetseite mit interaktiven Elementen zur Nutzung von Daten und Modellen. Die Berichte und wesentliche Informationen der Internetseite sollen in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt werden.

Antragsverfahren und -frist

Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Ein Förderantrag muss mindestens die Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 2 AGVO (vgl. Anlage) erfüllen.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Einreichungsfrist ist der 30. April 2021. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

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