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19.01.2021

Neue Richtlinie „BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)“

Das BMWi hat die Förderrichtlinie „BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)“ neu aufgelegt. Sie ist am 01.01.2021 in Kraft getreten.

Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen können KMU Innovationsberatung zur Vorbereitung von Produkt- oder technischen Verfahrensinnovationen sowie zur Professionalisierung ihres Innovationsmanagements in Anspruch nehmen.

Die neue BMWi-Richtlinie ersetzt die bis zum 31.12.2020 geltende Fassung. Gutscheine, die bis einschließlich 31.12.2020 ausgestellt wurden, können nach wie vor abgerechnet werden, vorbehaltlich der Tatsache, dass Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

  • Das Modul „Projektmanagement“ ist entfallen.
  • In das Modul „Realisierungskonzept“ wurden als zuwendungsfähige Beratungsleistungen neu aufgenommen Kreativworkshops (im Umfang von bis zu 2 Beratertagen) und die Befähigung des beratenen Unternehmens zum Aus- und Aufbau eines Innovationsmanagements (im Umfang von bis zu 5 Beratertagen).
  • Das Beratungsunternehmen muss Angaben des beratenen Unternehmens überprüfen.
  • Geschäftsbeziehungen müssen bis 6 Monate nach Beratungsende angezeigt werden.
  • Die Fördermittel werden auf max. 350.000 € pro Beratungsunternehmen und Kalenderjahr begrenzt.
  • Die beratenen Unternehmen und Beratungsunternehmen dürfen keine Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sein.
  • Die Beratungsunternehmen müssen eine feste personelle Mindestgröße von drei festangestellten Beratern (drei Vollzeitäquivalente) aufweisen.
  • Die Autorisierung gilt nun grundsätzlich nur für 24 Monate und kann auf Antrag (!) jeweils für 24 Monate verlängert werden. Für autorisierte Beratungsunternehmen, die sich nicht in der Passivierungsphase befinden, wird die bestehende Autorisierung bis zum 31.12.2021 weitergeführt.
  • Für eine Verlängerung der Autorisierung sind der Bewilligungsbehörde eine Liste über die aktuellen Berater, aktuelle Nachweise über seit der letzten Autorisierung neueingestellte Berater einschließlich Beraterqualifikationen und Referenzen dieser Personen mitzuteilen. Außerdem muss innerhalb der letzten 12 Monate mindestens eine Beratung im Förderprogramm go-inno abgeschlossen worden sein.

Weitere Informationen zum Fördermodell und der Beratung.

 

Voraussetzung der Neuauflage: go-inno erfolgreich evaluiert

Für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30.06.2019 wurde das BMWi-Programm go-inno evaluiert. Das positive Evaluationsergebnis war Voraussetzung für die Neuauflage des Programms. Es wurde bestätigt, dass go-inno ein wichtiges Instrument der Innovationspolitik des BMWi ist. Das Gutscheinsystem wird dem Förderbedarf der kleinen und mittleren Unternehmen gerecht. Und: Zwei Drittel der befragten Unternehmen konnten auf Basis der Beratung und der daraus resultierenden Ergebnisse eine Innovation realisieren. Das dafür benötigte Zeitfenster hat mit zwei bis drei Jahren einen mittelfristigen Zeithorizont.

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