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18.02.2021

Förderung des Bioökonomie-Nachwuchs

Einreichungsfrist: 15. Juli 2021

Richtlinie zur Förderung von Nachwuchsgruppen aus den Natur-, Informationstechnologie- und Ingenieurwissenschaften: „Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“

Hintergrund und Förderziele

Zu den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart gehören die Sicherung der globalen Er­nährung, eine nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung, der Schutz von Klima und Umwelt sowie der Erhalt der biologischen Vielfalt. Mit der im Januar 2020 verkündeten Nationalen Bioökonomiestrategie verfolgt die Bundes­regierung den Wandel von einer weitgehend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft zu einer stärker auf ­erneuerbaren Ressourcen beruhenden, rohstoffeffizienteren und kreislauforientierten Wirtschaft und übernimmt Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung, die Lösungen für diese Herausforderungen bietet. Die Leitlinien und Ziele der Bioökonomiestrategie orientieren sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Die Bioökonomie spielt für die SDGs eine herausgehobene Rolle, sie ist für eine Vielzahl der Ziele von unmittelbarer Relevanz.

Ziel der neuen Förderinitiative „Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“ ist es, mithilfe des wissenschaftlichen Nachwuchses neuartige Anwendungsfelder und innovative Anwendungen für die Bioökonomie aufzuzeigen, in denen der Nachhaltigkeitsgedanke von Beginn an stringent mitgedacht wird. Es sollen neue Synergien zwischen dem kreativen Nachwuchs und etablierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erzeugt werden, um den Nachwuchsgruppen Unterstützung und Stärkung bei zu erwartenden organisatorischen und thematischen Herausforderungen zu bieten. Darüber hinaus wird die Ausbildung und Qualifizierung des forschenden Nachwuchses im Bereich der Bioökonomie angestrebt.

Zuwendungszweck der neuen Förderinitiative ist es, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern aus den Natur-, Informationstechnologie- und Ingenieurwissenschaften ein verlässliches und attraktives Umfeld zu bieten, um sich intensiv mit Themen der Bioökonomie zu beschäftigen und sich mit eigenständigen und ambitionierten Forschungsarbeiten weiterzuqualifizieren. Wagemutiger Forschergeist und neuartiges offenes und kreatives Denken von jungen, talentierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern soll unterstützt und für neue, innovative und risikoreiche Forschungsansätze im Sinne einer nachhaltigen Bioökonomie genutzt werden. Darüber hinaus unterstützt die Fördermaßnahme auch die Rückkehr von jungen Forscherinnen und Forschern, die bislang im Ausland gearbeitet haben, wie auch junge ausländische Forscherinnen und Forscher. Ihnen werden mit dieser Förderung gute Karrierechancen am Forschungs- und Industriestandort Deutschland geboten.

Förderungsschwerpunkte

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) von Nachwuchsgruppen aus den Natur-, Informationstechnologie- und Ingenieurwissenschaften an Hochschulen, außerhochschulischen Forschungseinrichtungen sowie an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zusammensetzung der Nachwuchsgruppen ergibt sich aus der jeweiligen Themenstellung. Sozial-, Politik- und/​oder Wirtschaftswissenschaftler können bei Bedarf in die Gruppe integriert werden.

Die Förderung zielt darauf, den Wandel zu einer Bioökonomie durch neue Errungenschaften in Know-how, Verfahren, Technik oder Software (KI2 unterstützt) wegweisend zu katalysieren; dabei ist sie themen- bzw. technologieoffen. Die Forschungsarbeiten sollten im Bereich der anwendungsorientierten Grundlagenforschung mit Bezug zur industriellen Umsetzung angesiedelt sein und neue Impulse zur Lösung unterschiedlicher Herausforderungen der nachhaltigen Bioökonomie liefern. Beispielhaft aufgeführte Themen dafür sind:

  • Entwicklung von Innovationen und wegweisenden Forschungsansätzen auf dem Weg zur Transformation von einer erdöl- zu einer biobasierten Wirtschaftsform
  • Entwicklung von innovativen biobasierten Produkten für die Bioökonomie
  • Effiziente Nutzung von Biomassen für energetische oder stoffliche Zwecke unter Berücksichtigung der Heraus­forderungen des Erhalts von Ökosystemleistungen und Ernährungssicherung
  • Verbesserung eines Gliedes oder mehrerer Glieder einer Wertschöpfungskette insbesondere hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte
  • Entwicklung von neuen Werkzeugen und Methoden zur Identifikation von Stellschrauben zur Realisierung einer nachhaltigen Bioökonomie im Sinne des Klimaschutzes
  • Entwicklung von kreislauf-unterstützenden Modellen und Ansätzen für eine biobasierte Kreislaufwirtschaft

Die im Projekt verfolgten Lösungsansätze müssen sich deutlich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) orientieren und diese aufgreifen, damit die Bioökonomie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele leistet. Für eine Vielzahl der Ziele ist sie von unmittelbarer Relevanz.

Antragsverfahren und -frist

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst Projektskizzen in elektronischer Form (MS-Word- oder PDF-Datei) zuzuleiten. Die elektronische Vorlagefrist für Projektskizzen der ersten Auswahlrunde ist der 15. Juli 2021. Für die darauffolgenden beiden Auswahlrunden gelten als Vorlagefristen der 15. Juli 2022 und 15. Juli 2023. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

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