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13.04.2021

HESSEN serious GAME

Neues Förderprogramm für Spieleentwickler:innen. Die Bewerbungsfrist für den ersten Förderaufruf läuft bis zum 10. Mai 2021.
© Jessica Schäfer

Im Auftrag des Landes Hessen gewährt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) mit dem neuen Förderprogramm HESSEN serious GAME Zuschüsse für die Entwicklung und Realisierung neuer und innovativer Ideen für Computer- und Videospiele. Dabei werden insbesondere Serious Games gefördert, bei denen neben dem Spielen ein weiterer Zweck verfolgt wird, z.B. Bildung, Gesundheitsförderung, Chancengleichheit und Nachhaltigkeit. Förderfähig sind ebenfalls Anwendungen wie Gamification Applikationen, bei denen Spielmethoden komplett unabhängig vom Entertainment zur Verfolgung eines Ziels zur Motivationssteigerung, Verhaltensänderung oder Optimierung von Selbst- und Zeitmanagement genutzt werden. Die Förderung ist unabhängig von der für das Computer- oder Videospiel zu nutzenden Plattform.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, Gründerinnen und Gründer der Computerspielbranche und Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, jeweils mit Sitz bzw. Wohnort in Hessen. Die fachlichen Qualifikationen zur Spieleentwicklung und -herstellung sind durch entsprechende Nachweise, etwa Studien- oder Berufsabschlüsse oder Referenzen, wie z.B. Computer- oder Videospielproduktionen oder entsprechende Programmierungsleistungen oder Gestaltungen, zu belegen.

HESSEN serious GAME soll dazu beitragen, Gründungen in diesem wichtigen Bereich der Kreativwirtschaft zu fördern und die Zahl hessischer Computer- und Videospielunternehmen zu steigern. „In Computerspielen steckt viel innovative Arbeit, die auch anderen Branchen Impulse gibt", sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. "Deshalb wollen wir Hessen als führenden Entwicklungs-Standort etablieren. Mit HESSEN serious GAME gehen wir dabei den nächsten Schritt. Das Programm haben wir im Dialog mit der Branche konzipiert, damit es optimal wirkt. Ich hoffe auf viele gute Anträge.“

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Sie ist auf 50.000 Euro begrenzt. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 Euro betragen. Über die eingereichten Projekte entscheidet eine Fachjury, an der Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie aus dem Hessischen Wirtschaftsministerium  beteiligt sind. Die Bewerbungsfrist für den ersten Förderaufruf läuft bis zum 10. Mai 2021.

Anträge nimmt die WIBank per Post oder Mail an computerspielfoerderung@wibank.de entgegen. Informationen und Formulare finden Sie hier https://www.wibank.de/wibank/gruender-unternehmen/kreativ-und-gamesfoerderung 
 

Pressekontakt:
Claudia Ungeheuer
Leiterin Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: +49 (0)69 9132-3716
E-Mail: claudia.ungeheuer@wibank.de

Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

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