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24.11.2021

Instrument für Interregionale Innovationsinvestitionen

Die Europäische Kommission hat eine erste Aufforderung zur Einreichung von Projekten für das Instrument für Interregionale Innovationsinvestitionen (I3) veröffentlicht. Dieses neue Finanzierungsinstrument für den Zeitraum 2021–2027 soll mit 570 Mio. Euro die Kommerzialisierung und Ausweitung interregionaler Innovationsprojekte in gemeinsamen prioritären Bereichen der intelligenten Spezialisierung unterstützen und die Entwicklung europäischer Wertschöpfungsketten anregen. Dabei wird Kohäsion großgeschrieben, denn mindestens die Hälfte der Mittel ist für weniger entwickelte Regionen vorgesehen.

Elisa Ferreira, EU-Kommissarin für Kohäsion und Reformen, erklärte: „Mit dem Instrument für Interregionale Innovationsinvestitionen schöpfen wir das ungenutzte Potenzial der intensiveren interregionalen Zusammenarbeit aus, um die Europäische Union innovativer und wettbewerbsfähiger zu machen und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Das Instrument wird die Investitionsförderung für zentrale europäische Prioritäten wie den ökologischen und digitalen Wandel mit den stärksten Innovationsbereichen in jeder europäischen Region kombinieren. Ich freue mich, dass mit der Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Projekten nun die Umsetzungsphase beginnt.“

Mit I3 werden Partnerschaften zwischen Forschung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und öffentlicher Verwaltung unterstützt. Ziel dabei ist es, gemeinsame Investitionsbereiche zu ermitteln und genauer zu definieren. Außerdem werden Synergien mit Maßnahmen im Rahmen von Horizont Europa und dem Binnenmarktprogramm gefördert. Die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von I3 im Wert von insgesamt 145 Mio. Euro deckt die Jahre 2021 und 2022 ab.

Die Aufforderungen zur Einreichung von Projekten im Rahmen von I3 sind in zwei Aktionsbereiche gegliedert:

Aktionsbereich 1 – Finanzielle Unterstützung und Beratung bei Investitionen in interregionale Innovationsprojekte

Für bereits etablierte Partnerschaften, um diese dabei zu unterstützen, die Markteinführung und Ausweitung innovativer Lösungen in gemeinsamen prioritären Bereichen der intelligenten Spezialisierung zu beschleunigen und ein Portfolio an Investitionsprojekten zu entwickeln. Im Rahmen dieses Aktionsbereichs wird die Zusammenarbeit zwischen stärker entwickelten und weniger entwickelten Regionen gefördert. Im Mittelpunkt stehen kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups, denen es häufig an Ressourcen fehlt, um ihre Ideen, Konzepte und Innovationen zu erproben.

Aktionsbereich 2 – Finanzielle Unterstützung und Beratung bei der Entwicklung von Wertschöpfungsketten in weniger entwickelten Regionen

Für neu entstehende Partnerschaften, um diese dabei zu unterstützen, die Markteinführung und Ausweitung innovativer Lösungen in gemeinsamen prioritären Bereichen der intelligenten Spezialisierung zu beschleunigen und ein Portfolio an Investitionsprojekten zu entwickeln. In diesem Aktionsbereich sollen insbesondere Innovationsökosysteme in weniger entwickelten Regionen beim Aufbau von Kapazitäten unterstützt werden, damit sie sich an globalen Wertschöpfungsketten beteiligen können. Zugleich soll die Fähigkeit zur Teilnahme an Partnerschaften mit anderen Regionen verbessert werden.

Spezielle Expertengruppe der Kommission

Um die Einbeziehung der Interessenträger zu gewährleisten, wurde eine Expertengruppe eingerichtet, die die Kommission bei der Aufstellung eines langfristigen Arbeitsprogramms und bei der Ausarbeitung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen unterstützt.

Hintergrund

I3 ist ein mit 570 Mio. Euro über einen Zeitraum von 7 Jahren ausgestattetes Finanzierungsinstrument des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), das auf den Erfahrungen mit den interregionalen Pilotmaßnahmen aufbaut und sich auf die Strategien für intelligente Spezialisierung (S3) im Rahmen der Kohäsionspolitik stützt. Es wird in direkter Mittelverwaltung von der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU (EISMEA) auf der Grundlage eines Arbeitsprogramms umgesetzt. Das erste Arbeitsprogramm gilt für die Jahre 2021 und 2022.

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