Förderrichtlinie „Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“
In laufender Bekanntmachung Einreichung von Projektskizzen jeweils zum Quartalsende möglich. Bewertungsstichtage sind: 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember.
(Auszüge aus der Förderrichtlinie)
„Die Förderrichtlinie „Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ dient der Förderung der umfassenden Erforschung und Entwicklung (FuE) innovativer, datenorientierter Produktionsverfahren und der Implementierung von Industrie 4.0 in den Wertschöpfungssystemen der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie. Sie unterstützt das in der Nationalen Industriestrategie 2030 formulierte Ziel zur Stärkung neuer Technologien als entscheidenden Treiber des Strukturwandels.“
„Mit der vorliegenden Förderrichtlinie sollen dabei die Wertschöpfungsnetzwerke und -prozesse zur Fertigung aller Arten bodengebundener Fahrzeuge mit ziviler Nutzung adressiert werden, insbesondere Automobile, Nutzfahrzeuge und Motorräder, mobile Arbeits- und Landmaschinen, Bahn- und Schienenfahrzeuge, Fahrräder und E-Bikes/ Pedelecs.
Die Projekte sollen technische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und Nutzbarkeit sowie Akzeptanz innovativer digitaler Technologien und Anwendungen in bestehenden und neuartigen Ökosystemen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie adressieren. Die Förderung soll Voraussetzungen für die Etablierung und Verbreitung von Fertigungs- und Geschäftsmodellinnovationen, die den kompletten Lebenszyklus eines Fahrzeugs berücksichtigen sowie datengetragener Ökosysteme entlang der zukünftigen Wertschöpfungsnetze in der Fahrzeug- und Zulieferindustrie, schaffen.
Die Vorhaben müssen vorwettbewerblich und anwendungsorientiert ausgerichtet sein. Projekte im Bereich der erkenntnisorientierten Grundlagenforschung und Infrastrukturmaßnahmen sind im Rahmen dieser Förderrichtlinie nicht förderfähig.
Die Projekte sollen durch Unternehmen aus der Fahrzeug- und Zulieferindustrie geführt und getragen werden. Insgesamt wird eine starke Einbindung des Mittelstands angestrebt. Angestrebt wird das Ziel, dass 30 % der Zuwendungsempfänger kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind. Bei Verbundprojekten wird zudem eine KMU-Beteiligungsquote (direkt oder indirekt über Unteraufträge) an den gesamten Fördermitteln von 30 % angestrebt.“
Gegenstand der Förderung sind prozessorientierte Einzel- und Verbundprojekte, die signifikante Teile einer Wertschöpfungskette abdecken und die in der Förderrichtlinie genannten Ziele abdecken.