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17.10.2023

Förderrichtlinie zum Thema „Moderne Züchtungsforschung für klima- und standortangepasste Nutzpflanzen von morgen"

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich bis spätestens 31. Januar 2024 zunächst Projektskizzen vorzulegen.

Die Entwicklung innovativer, resilienter und leistungsstarker Nutzpflanzen, die Förderung von Agrobiodiversität und Bodengesundheit sind das Ziel dieser neuen Förderrichtlinie im Rahmen der „Nationalen Bioökonomiestrategie“. 

Mit der „Nationalen Bioökonomiestrategie“ zielt die Bundesregierung auf die nachhaltige Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen im Dienst umwelt- und naturschonender Produktionsverfahren in allen Wirtschaftsbe­reichen. Die Bioökonomie ist Treiber neuer Industrien, der Modernisierung unserer Primärproduktionssysteme, des Umweltschutzes sowie des Erhalts und der Wiederherstellung der Biodiversität. 

Eine innovative, technik- und methodenoffene Pflanzenzüchtungsforschung kann wesentlich dazu beitragen, die stetig steigende Nachfrage nach bio-basierten Rohstoffen – insbesondere vor dem Hintergrund bestehender Nutzungskonkurrenzen – nachhaltig zu bedienen und befindet sich hierbei im Einklang mit den Vorgaben der „Farm to Fork“-Strategie der EU, die im Rahmen des europäischen „Green Deal“ entwickelt wurde.

Im Rahmen der Förderrichtlinie „Moderne Züchtungsforschung für klima- und standortangepasste Nutzpflanzen von morgen“ sollen sowohl konventionelle Verfahren als auch neue Züchtungsmethoden für die Entwicklung resilienter und leistungsstarker Nutzpflanzen eingesetzt werden. In den letzten beiden Dekaden wurden mithilfe der Entschlüsselung zahlreicher Pflanzengenomsequenzen sowie der Methodenentwicklung der gezielten Genmodifikation in Pflanzen wesentliche Erkenntnisse für die Forschung in der Pflanzenzüchtung gewonnen.

Auf dieser Basis ist das Ziel dieser Fördermaßnahme, die Grundlagen für die Züchtung zulassungsfähiger Sorten zu schaffen, um die verlässliche, klimarobuste Versorgung mit hochwertigen, gesunden und sicheren Nahrungsmitteln auch zukünftig gewährleisten zu können. Es sollen innovative Nutzpflanzen erzeugt werden, die den Folgen des fortschreitenden Klimawandels begegnen, deren Entwicklungszeiten signifikant verkürzt sind und die zu einer umwelt- und ressourcenschonenden Erhaltung der Flächenproduktivität beitragen. Für die Entwicklung und Optimierung resilienter, ressourceneffizienter, klima- und standortangepasster Nutzpflanzen ist es wesentlich, die vorhandenen genetischen Ressourcen zu bewahren, umfassend zu nutzen und signifikant zu erweitern, sowohl durch ein breites Sortenspektrum als auch durch neue Kulturarten, inklusive bisher wenig genutzter Sonder- und Nischenkulturen. Hierbei ist das Auffinden stabiler Merkmale im Kontext ertragsgefährdender biotischer und abiotischer Stressfaktoren eine wichtige Herangehensweise, um Vorhersagen treffen zu können, wie sich bestimmte Pflanzeneigenschaften in verschiedenen Umweltbedingungen zukünftig verhalten werden. Dies soll zur Stärkung einer nachhaltigen und wirtschaftlich tragfähigen Agrarwirtschaft beitragen, die gleichermaßen Klimaschutz und -anpassung wie auch die Bewahrung der Biodiversität berücksichtigt.

Forschungsthemen

Aufbauend auf den bisherigen Ergebnissen der Pflanzenzüchtungsforschung und den Handlungsbedarfen ergeben sich grundlegende Schwerpunktthemen, die im Rahmen der Fördermaßnahme „Moderne Züchtungsforschung für klima- und standortangepasste Nutzpflanzen von morgen“ in exzellenz- und innovationsgetriebenen Forschungsverbünden sowie assoziierten Nachwuchsgruppen für einzelne Kulturarten ganzheitlich untersucht werden sollen. Die hierbei für eine Nutzpflanzenart jeweils möglichst übergreifend zu adressierenden Themenfelder sind:

  • Anpassung von Nutzpflanzen an abiotische und biotische Stressoren,
  • Erhöhung von Ressourcennutzungseffizienz und Nachhaltigkeit,
  • klimarobuste Etablierung neuer Merkmale („Traits“) beziehungsweise Funktionalitäten,
  • Erhalt beziehungsweise Zunahme von Agrobiodiversität und Bodengesundheit sowie
  • Einbindung modernster Züchtungs-Bioinformatik.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich bis spätestens 31. Januar 2024 zunächst Projektskizzen in englischer Sprache und in elektronischer Form vorzulegen.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie

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