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12.02.2026

Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zum Thema KI-basierte klimaneutrale Mobilitätssysteme in Modellregionen im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland

Ziel der Förderrichtlinie ist es, mittels KI und durch Entwicklung und Nutzung emmissionsarmer Mobilitätstechnologien regionale Mobilitätssysteme klimafreundlich zu gestalten und so zum Technologietransfer und den Klimazielen der Bundesregierung beizutragen. Auch die Entwicklung neuer Mobilitätssysteme wie autonome Seil- und Hochbahnsysteme und deren Einbindungen in bestehende Mobilitätssysteme können Gegenstand der Forschungsvorhaben sein.

 

In großräumigen Modellregionen (wie zum Beispiel Metropolregionen oder Regiopolregionen) erfolgt der Technologietransfer in Reallaboren, indem Innovationen im Bereich nachhaltiger Mobilität unter realen Einsatzbedingungen erprobt, validiert und für eine übertragbare Implementierung vorbereitet werden. Das mittels Einsatz künstlicher Intelligenz erzielbare CO₂-Reduktionspotenzial im Mobilitätssystem einer Region soll transdisziplinär analysiert und gezielt erschlossen werden. Dazu zählen Effizienzsteigerungen durch autonomes Fahren, intelligente Verkehrssteuerung, die Optimierung von Routen sowie die dynamische Anpassung von Verkehrsflüssen in Echtzeit. Auch im Bereich innovativer Mobilitätsformen – wie autonomen Seil- oder Hochbahnsystemen – können KI-gestützte Technologien einen wesentlichen Beitrag zu klimafreundlicher Mobilität leisten.

Bestehende regionale Mobilitätssysteme werden durch technologiegetragene und klimafreundliche Lösungen auf mehr Nachhaltigkeit justiert. Hierbei sollen vielversprechende Möglichkeiten der KI auf System- und Prozessebene genutzt werden. Zentral ist der Aufbau oder die Weiterentwicklung des Mobilitätssystems aus einer regionalspezifischen Bedarfslage heraus und entlang von Transformationspfaden, die von einem breiten Akteurskreis entwickelt und getragen werden.

Antragsberechtigt sind

  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Kommunen und Landkreise, kommunale Einrichtungen einschließlich öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (unter anderem Zweckverbände), Metropolregionen, Regiopolregionen, kommunale Unternehmen, Verkehrsverbünde sowie Einrichtungen der Länder,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie
  • gesellschaftliche Organisationen wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger bis spätestens 27. März 2026 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form unter vorzulegen.

Weitere Infos

 

Hessen Trade & Invest GmbH
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