19.05.2026
BMWE startet Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge
CO₂-Differenzverträge setzen gezielte Anreize für Unternehmen, ihre Produktionsprozesse marktwirtschaftlich und technologisch offen im Einklang mit europäischen und nationalen Klimazielen weiterzuentwickeln – und damit zugleich in die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunft des Industriestandorts Deutschland zu investieren. Im Bundeshaushalt sind bis zu fünf Milliarden Euro für die Gebotsrunde 2026 vorgesehen.
Unternehmen, die am vorbereitenden Verfahren Ende 2025 erfolgreich teilgenommen haben, können am Gebotsverfahren teilnehmen und bis zum 07.09.2026 ein Gebot abgeben.
Die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung der novellierten Förderrichtlinie und des zugehörigen Förderaufrufs durch die Europäische Kommission wird in Kürze erwartet.
Quelle: BMWE