Förderung von Projekten im Wissenschaftsjahr 2027 – Raumfahrt
Das Wissenschaftsjahr 2027 zeigt auf, dass mit der Raumfahrt zentrale Zukunftsfragen unserer Gesellschaft erforscht und beantwortet werden. Auf welche Weise kann der Weltraum zum Nutzen der Erde erschlossen werden, ohne ihn zugleich zu beeinträchtigen? Wie lassen sich nachhaltige, wirtschaftlich tragfähige Raumfahrttechnologien entwickeln? Wie gestalten wir eine verantwortungsvolle, sichere und effiziente Erkundung des Alls? Welche Rolle spielt die Raumfahrt bei der natio-nalen, europäischen und internationalen Sicherheit? Welche Paradigmenwechsel ergeben sich, wenn private Akteure eine zentrale Rolle in sicherheitsrelevanten Weltraumaktivitäten übernehmen? Welche Governance-Modelle und Rechtsrahmen sind nötig, um Souveränität zu sichern, ohne Innovationsfähigkeit und Kooperation zu bremsen? Die Raumfahrt ist von erheblicher Bedeutung für die nationale Sicherheit, Souveränität und kann helfen, den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Dabei eröffnen Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz, Robotik, Quantenkommunikation, Industrie 4.0 oder innovative Antriebstechnologien ganz neue Möglichkeiten. Raumfahrt ist nicht möglich ohne Grundlagenforschung. Hier spielt auch die erdgebundene Astrophysik eine entscheidende Rolle. Das Wissenschaftsjahr vermittelt die Bedeutung der Raumfahrt in der Bevölkerung und macht den Nutzen der Raumfahrt für die Menschheit und unseren Planeten deutlich.
Die Ziele des Wissenschaftsjahres 2027 sind:
- Vermittlung von Wissen über Raumfahrt
- Fokus auf gesellschaftliche und alltagsrelevante Themen
- Darstellung der Raumfahrt als wachsenden Wirtschaftssektor
- Motivierung junger Menschen für eine berufliche Tätigkeit im Bereich der Raumfahrt
Thematisch gliedert sich das Wissenschaftsjahr in die vier Themenfelder (1) Wissenschaft und Forschung: Von der Erde zum Universum und zurück, (2) Der wirtschaftliche Beitrag der Raumfahrt, (3) Internationale Zusammenarbeit als diplomatisches Bindeglied und (4) Die Raumfahrt als Garant für Souveränität und Resilienz.
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Einrichtungen aus der Raumfahrtforschung und -entwicklung, Einrichtungen der Wissensvermittlung, Akademien, nichtstaatliche Organisationen (zum Beispiel Vereine, Verbände, Stiftungen) und Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), öffentliche Einrichtungen der Vermittlungsarbeit (zum Beispiel Stadtteilzentren, Bibliotheken, Jugendzentren, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, außerschulische Lernorte et cetera). Antragsberechtigt sind weiterhin Start-ups und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem ausgewiesenen Schwerpunkt auf Wissenschaftskommunikation, Forschung, Wissensvermittlung und/oder Bildungsarbeit, insbesondere auch Sozialunternehmen (Social Entrepreneurs). Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in Form von Verbundprojekten ist möglich.