Befristeter Antragsstopp für die ZIM-Förderprogramme seit dem 7. Juli 2026
Seit dem 4. Quartal 2025 ist die Nachfrage nach einer Förderung im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) erheblich gestiegen.
Vor dem Hintergrund der begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel werden aktuell steuernde Maßnahmen notwendig (gemäß Nummer 1.2 der ZIM-Richtlinie). Daher können seit dem 7. Juli 2026 vorübergehend keine Anträge für Zuschüsse im ZIM angenommen werden (befristeter Antragsstopp). Dies gilt für alle Projektformen sowie Projektskizzen.
Auf Auszahlungen im Rahmen von bewilligten Vorhaben hat die Maßnahme keine Auswirkungen. Vom befristeten Antragsstopp ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen mit anderen Ländern.
Über die Wiederaufnahme der Antragsannahme wird in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für 2027 und Folgejahre, die im Bundeshaushalt 2027 festgelegt werden, entschieden. Eine Aufhebung der Aussetzung der Antragsannahme wird für Anfang 2027 angestrebt.