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27.05.2026

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der Material-Hub-Initiative „Ressourcensouveränität durch Materialinnovationen“ (MaterialNeutral) Modul 3 „Ressourcenschonung durch lebenszyklusoptimierte Materialgestaltung“

Die Änderungen betreffen insbesondere die beihilfefähigen Kosten und Beihilfeintensitäten.

Geförderte Teilprojekte müssen zwingend und vollständig einer oder beiden folgenden Kategorien zugeordnet werden:

  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklung

Die maximale Förderquote (Basis-Beihilfeintensität) pro Beihilfeempfänger ist strikt gedeckelt:

  • 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung
  • 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung

Weitere Infos

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