Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK): Zweiter Förderwettbewerb für innovative Dekarbonisierungsprojekte gestartet
Der zweite Call zur Förderung von innovativen Projekten für CO2-arme Produktionsverfahren der BIK ist am 06. Januar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie sowie deren Erforschung und Entwicklung. Der Aufruf des Bundeswirtschaftsministeriums gilt im vom KEI betreuten Modul 1 der BIK ausschließlich für die Teilmodule 1und 3. Die Grundlage für die Bezuschussung bildet die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission. Auch für das 2. Modul der BIK ist der zweite Förderaufruf zeitgleich gestartet. Alle Infos zur damit verbundenen Förderung von CCU/S-Technologievorhaben sind beim zuständigen Projektträger Jülich – PtJ zu finden.
Skizzen für BIK-Teilmodule bis 28. Februar 2026 einreichbar
Mit dem erfolgten Aufruf hat der zweite Förderwettbewerb für die AGVO-Teilmodule begonnen. Unternehmen haben nun knapp zwei Monate Zeit, die Skizzen für ihre Vorhaben einzureichen. Nach dem Ablauf der Frist am 28. Februar 2026 werden alle eingereichten Skizzen vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) begutachtet und anhand der Auswahlkriterien bewertet. Die maximale Förderhöhe beträgt bei Investitionsvorhaben (Teilmodul 1) 30 Millionen Euro sowie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Teilmodul 3) 35 Millionen Euro pro Unternehmen.
Das KEI als ein Geschäftsbereich der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) ist Projektträger für das Modul 1 „Vorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung“ der BIK. Angesprochen werden damit in Deutschland niedergelassene Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen in der Produktion durch Investitionen einsparen wollen. Adressaten sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie etwa Stahl-, Chemie-, Glas-, Keramik-, Papier-, Zement- oder Kalkproduzenten. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt.
Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ adressiert zielgenau den industriellen Mittelstand. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Bei einem Projektvolumen von mehr als 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung des jeweiligen Bundeslandes in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.
KEI veranstaltet Skizzenworkshop am 27. Januar 2026
Als Hilfestellung für das Erstellen und Einreichen von BIK-Vorhabenskizzen im 2. Förderaufruf bietet das Kompetenzzentrum einen Workshop an. Die digitale Infoveranstaltung findet am Dienstag, 27. Januar 2026, von 10 bis 12 Uhr statt. Weitere Informationen sowie die Anmeldemöglichkeit sind hier zu finden: AGVO-Skizzenworkshop. Unternehmen erhalten in der Veranstaltung einen Überblick zum Teilmodul 1 und 3 des Moduls 1 der BIK-Förderung. Fachleute des KEI informieren zum konkreten Zeitplan, Inhalten und erläutern die einzelnen Phasen an Fallbeispielen.
Transformationschance für den Mittelstand
Mit der modular aufgebauten BIK-Förderung unterstützt das Bundeministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Pilotprojekte für eine nachhaltige, innovative und ressourcenschonende Industrie, die auf internationalen Märkten zunehmend an Bedeutung gewinnt. Das frühzeitige Testen der Marktfähigkeit dieser zukunftsweisenden Technologien und deren breite Anwendung in der Industrie trägt nicht nur zur Erreichung der Klimaziele bei, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.
Gefragt sind in den jährlichen Förderwettbewerben Industrieprojekte zur Dekarbonisierung, beispielsweise durch Elektrifizierung oder Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff sowie Vorhaben zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCU und CCS). Die einzelnen Förderbedingungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie und den Förderaufrufen zu den zwei Fördermodulen. Im vom KEI betreuten Modul 1 sind im Teilmodul 1 Investitionsvorhaben mit bis zu 30 Millionen Euro und im Teilmodul 3 Forschungsvorhaben mit bis zu 35 Millionen Euro förderfähig. Im Modul 2, das vom PtJ betreut wird, sind CCS/CCU-Vorhaben förderfähig, darunter Investitionsvorhaben mit bis zu 30 Millionen Euro und industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.
Alle Informationen und Ansprechpersonen für interessierte Unternehmen finden Sie auf der KEI-Website im Bereich „Förderung“.
Weitere Informationen
- Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
- BIK-Förderaufruf AGVO-Teilmodule (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 06.01.26)
- Förderrichtlinie BIK (Veröffentlicht am 26.08.2024)
- Infos und Anmeldung digitalen AGVO-Skizzenworkshop am 27.01.26
Über das KEI
Das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) fördert, berät und vernetzt Unternehmen in Deutschland zum Thema Treibhausgasminderung. Im Fokus stehen insbesondere die Branchen der Grundstoffindustrie: Stahl, Chemie, Zement, Kalk, Nichteisenmetalle, Glas, Keramik, Papier und Zellstoff, Gießereien sowie weitere energieintensive Industriesektoren. Das in Cottbus (Brandenburg) angesiedelte Kompetenzzentrum wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) von der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH betrieben. Jakob Flechtner verantwortet als Leiter die fachliche Arbeit des 60-köpfigen Teams.
Das KEI-Team betreute seit Anfang 2021 das BMWK-Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“. Das bisherige Programm ist im September 2024 in der branchenübergreifenden und mittelstandsfreundlichen „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ aufgegangen. Mit der BIK werden klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben unterstützt. Das Ziel der Förderrichtlinie ist es, 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2045 einzusparen, um die gesetzlich verankerte Klimaneutralität Deutschlands zu erreichen.
Als Projektträger und Ansprechpartner für das Förderprogramm sowie Think Tank und Netzwerker begleitet das KEI die Entwicklung und Umsetzung von Vorhaben in der energieintensiven Industrie, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen weitgehend und dauerhaft reduzieren. Darüber hinaus betreibt das KEI die Koordinierungsstelle des Clusters Dekarbonisierung der Industrie (CDI) und die Nationale Kontaktstelle für den EU-Innovationsfonds. Zudem begleitet das KEI als fachlicher Partner die methodische und strategische Umsetzung des „Servicezentrums für industrielle Transformation in den Regionen – Vernetzung regionaler Industrieinitiativen“.