Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) geht in die nächste Runde
Der dritte Aufruf zur Förderung von innovativen Vorhaben für CO₂-arme Produktionsverfahren der BIK wird am 19. Oktober 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F&E) zur Dekarbonisierung der Industrie. Der Aufruf des Bundeswirtschaftsministeriums gilt für das vom KEI betreute Teilmodul 3 im Modul 1 der BIK. Die Grundlage für die Bezuschussung bildet die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission. Auch für das 2. Modul der BIK wird der dritte Förderaufruf zeitgleich starten. Alle Infos zur damit verbundenen Förderung von Innovationsvorhaben für Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) sind beim zuständigen Projektträger Jülich – PtJ zu finden.
Skizzen für BIK-Teilmodul bis 6. Dezember 2026 einreichbar
Mit dem bevorstehenden Aufruf beginnt der dritte Förderwettbewerb für das AGVO-Teilmodul. Unternehmen haben ab dem 19. Oktober sieben Wochen Zeit, die Skizzen für ihre Vorhaben einzureichen. Nach dem Ablauf der Frist am 6. Dezember 2026 werden alle eingereichten Skizzen vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) begutachtet und anhand der Auswahlkriterien bewertet. Die maximale Förderhöhe bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Teilmodul 3) beträgt 35 Millionen Euro pro Unternehmen.
Das KEI ist im Auftrag des BMWE als Geschäftsbereich der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) Projektträger für das BIK-Modul 1 „Vorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung“. Die Förderung richtet sich an in Deutschland niedergelassene Industrieunternehmen, die ihre CO₂-Emissionen aus industriellen Prozessen durch Investitionen deutlich reduzieren wollen. Im Fokus stehen insbesondere Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, etwa aus den Branchen Stahl, Chemie, Glas, Keramik, Papier, Zement und Kalk. Die Förderung ist jedoch branchenoffen. Hochschulen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen können als Partner eingebunden werden.
Raum für Technologieentwicklung schaffen
Gefördert werden im aktuell ausgeschriebenen Teilmodul 3 die industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und vorhabenbezogene Durchführbarkeitsstudien. Dabei können unter anderem neue oder deutlich verbesserte Produkte und Verfahren entwickelt, Prototypen und Pilotprojekte umgesetzt sowie neue Technologien unter realitätsnahen Bedingungen erprobt werden. Voraussetzung ist, dass die entwickelten Technologien perspektivisch in einem nach Teilmodul 1 förderfähigen Dekarbonisierungsvorhaben (Investitionsvorhaben) eingesetzt werden können.
Infoveranstaltung zum BIK-Modul 1 (TM 3) am 27. Oktober
Als Hilfestellung für das Erstellen und Einreichen von BIK-Vorhabenskizzen im 3. Förderaufruf bietet das Kompetenzzentrum eine digitale Infoveranstaltung an. Diese findet am Dienstag, 27. Oktober 2026, von 10 bis 12 Uhr statt. Weitere Informationen sowie die Anmeldemöglichkeit sind hier zu finden: „Das KEI informiert: Von der F&E-Idee zur Förderskizze – BIK Modul 1, Teilmodul 3“. Fachleute des KEI informieren zum konkreten Zeitplan, Inhalten und erläutern die einzelnen Phasen an Fallbeispielen.
Transformationschance für den Mittelstand
Mit der modular aufgebauten BIK-Förderung unterstützt das BMWE Pilot- und Forschungsvorhaben für eine klimafreundliche und ressourcenschonende Industrie. Gefördert werden unter anderem Projekte zur Dekarbonisierung durch Elektrifizierung und erneuerbaren Wasserstoff sowie zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂. Damit soll die Marktfähigkeit zukunftsweisender Technologien erprobt und ihre Anwendung in der Industrie vorangebracht werden – für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit.
Im vom KEI betreuten Modul 1 werden Investitions-, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützt. Das von Projektträger Jülich – PtJ betreute Modul 2 umfasst CCS/CCU-Vorhaben. Alle Informationen und Ansprechpersonen für interessierte Unternehmen finden Sie auf der KEI-Website im Bereich „Förderung“.
Wie das BMWE informiert, sind im Entwurf für den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds 2027 Mittel für die nächste Förderrunde veranschlagt. Die Förderung steht bis zum Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2027 unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.