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25.09.2026

Bundesrat stimmt Bundeserprobungsgesetz zu

Ein wichtiger Meilenstein für Reallabore in Deutschland ist erreicht: Das Gesetz zur Förderung der Erprobung von Innovationen und neuer Verwaltungsverfahren in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens – kurz Bundeserprobungsgesetz (BErpG) – hat eine weitere entscheidende Hürde genommen. Am 25. September stimmte der Bundesrat dem im Juni vom Bundestag beschlossenen Gesetz zu.

Das BErpG zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren zu verbessern. Behörden werden unterstützt und ermutigt, Reallabore in verschiedenen Innovationsbereichen zu genehmigen und selbst zu nutzen. Durch eine allgemeine Erprobungsklausel können Behörden von verwaltungsrechtlichen Regelungen des Bundes abweichen, um innovative Lösungen in der Praxis zu erproben. Ein strukturierter Wissenstransfer sorgt dafür, dass die in Reallaboren gewonnene Erkenntnisse zügig in der Gesetzgebung berücksichtigt werden können und Innovationen dadurch schnell und flächendeckend in Anwendung kommen.

Zusammen mit dem BErpG stimmte der Bundesrat der Einführung von Experimentierklauseln in sechs Fachgesetzen zu. Diese ermöglichen es Wirtschaft, Staat und Gesellschaft, neue Wege und Lösungen in Bereichen wie digitale Verwaltung, Bürokratierückbau für die Wirtschaft, Gesundheit, Jugendmedienschutz, Luftverkehr und Telekommunikation zu erproben.

Das Reallabore Innovationsportal beleuchtet in den kommenden Wochen weitere Aspekte zu Zielen und potenziellen Anwendungsbereichen des BErpG sowie der sechs fachgesetzlichen Experimentierklauseln.

Hintergrund
Der Ursprung des BErpG liegt im Entwurf des Reallabore-Gesetzes von Mai 2025. Dieser wurde ein Jahr später durch eine vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe für einen entsprechenden Änderungsantrag zu einem umfassenden Bundeserprobungsgesetz erweitert. Der erweiterte Gesetzentwurf wurde am 25. Juni 2026 vom Bundestag beschlossen und erhielt drei Monate später die Zustimmung des Bundesrates. Das BErpG tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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