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17.12.2025

Bundeswirtschaftsministerium beteiligt sich am EU-Mechanismus „Ausschreibungen als Service” („Auctions-as-a-Service”) der Europäischen Wasserstoffbank Einleitung

Die EU-Kommission hat am 4. Dezember die dritte Runde ihrer EU-weiten Ausschreibung des Innovationsfonds zur Förderung der Herstellung von erneuerbarem und kohlenstoffarmen Wasserstoff eröffnet. Für derartigen Wasserstoff, der in der EU hergestellt wird, übernimmt die Wasserstoffbank die Differenz zwischen den Kosten für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff und dem Preis, den Abnehmer dafür zu zahlen bereit sind. Die genaue Höhe der Förderung wird in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren ermittelt. Die Hersteller von erneuerbarem bzw. elektrolytisch hergestelltem kohlenstoffarmen Wasserstoff, die den geringsten Förderbetrag in Euro pro Kilo produzierten Wasserstoffs bieten, erhalten den Zuschlag.

Deutschland nimmt am EU-Mechanismus „Ausschreibungen als Service” („Auction-as-a-Service”) der IF25-Auktion der Europäischen Wasserstoffbank teil und stellt dafür 1,3 Mrd. EUR bereit. Ziel ist es dabei zunächst, an das deutsche Kernnetz angeschlossene Abnehmer möglichst effizient mit erneubarem Wasserstoff versorgen zu können; zudem sollen gezielt Anreize für den Aufbau einer grenzüberschreitenden Wasserstoffpipeline-Infrastruktur geschaffen werden, die andernfalls nicht oder erst deutlich später realisert werden könnte und über die künftig auch marktgetrieben Wasserstoff importiert werden kann. Im Rahmen des deutschen „Auctions-as-a-Service” Fensters der IF25-Auktion muss der erneuerbare Wasserstoff in die Wasserstoffpipeline ‚Danish Hydrogen Backbone 1‘ eingespeist und an Abnehmer geliefert werden, die an das deutsche Kernnetz für Wasserstoff angeschlossen sind.

Der Mechanismus "Ausschreibungen als Service" im Rahmen der Wasserstoffbank ermöglicht es den Mitgliedstaaten, zusätzliche Projekte zu finanzieren, die an der Ausschreibung teilnehmen, aber nicht mehr aus dem Budget des Innovationsfonds gefördert werden können. Mit diesem Instrument können die Mitgliedstaaten wettbewerbsfähige Projekte in ihrem Hoheitsgebiet ermitteln und unterstützen, ohne dass eine separate nationale Ausschreibung erforderlich ist. Projektentwickler müssen in ihrem Gebot zum Ausdruck bringen, dass sie "Ausschreibungen als Service" nutzen wollen, um sich für eine entsprechende Förderung zu qualifizieren.

Die Teilnahme Deutschlands steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.

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