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08.07.2020

Corona-Überbrückungshilfe

Al-Wazir/Boddenberg/Beuth: "Unternehmen in der Krise weiter unterstützen"

Wiesbaden/Berlin - „Einige Branchen hat die Corona-Krise wirtschaftlich besonders hart getroffen. Trotz zunehmender Lockerungen haben etliche engagierte Unternehmerinnen und Unternehmer in Hessen weiter mit enormen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. Laufende Kosten aber müssen weiter gedeckt werden. Die neue Corona-Überbrückungshilfe ist daher eine wichtige Unterstützung. Sie wird vielen Betrieben, die unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind, über die schwere Zeit hinweghelfen“, sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Finanzminister Michael Boddenberg und Innenminister Peter Beuth heute zum Start des Zuschussprogramms des Bundes. „All diejenigen, die nicht die Kriterien für Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes erfüllen, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe zu stellen. Das können Kleinstunternehmen sein aber auch große Betriebe mit mehreren hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“, so die Minister.
© moritz320 / Pixabay

Anträge über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 


Die Corona-Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm, die Länder sind für die Antragsbearbeitung und die Auszahlung zuständig. Anders als bei der Soforthilfe, die beim Regierungspräsidium Kassel beantragt wurde, müssen sich Unternehmerinnen und Unternehmer für einen Antrag auf Überbrückungshilfe an ein Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- oder Buchprüferbüro wenden. Dort werden die Voraussetzungen und Antragsunterlagen geprüft. Anschließend wird der eigentliche Antrag über eine bundesweit einheitliche Software online eingereicht. Die Prüfung der Anträge übernimmt in Hessen das Regierungspräsidium in Gießen. Unterstützt werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kollegen und Kolleginnen aus der Finanzverwaltung. Die Kosten für die Unterstützung der Steuerberaterinnen und Steuerberater können als in dem Programm zuschussfähige Fixkosten angesetzt werden.

„Die Corona-Überbrückungshilfe soll kleinen und mittelständischen Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb wegen der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten und dadurch weiterhin hohe Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, eine Liquiditätshilfe als Existenzsicherung gewähren“, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. „Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum im Vorjahr und fortdauernde Umsatzrückgänge von mindestens 40 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten. Anträge können bis Ende August eingereicht werden, antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Sozialunternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler im Haupterwerb.“ 

„Die Corona-Überbrückungshilfe ist ein wichtiger Teil des Netzes, das Bund und Land für unsere Wirtschaft und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Krise spannen. Der Bund hilft nun an dieser Stelle, wir bereits an vielen anderen. Die Finanzämter Friedberg, Gießen und Marburg werden einen genauen Blick darauf haben, dass die Überbrückungshilfen nicht missbraucht werden, sondern bei denen ankommen, denen sie zustehen“, sagte Finanzminister Michael Boddenberg. „Mit dem vom Landtag verabschiedeten Sondervermögen können wir weitere Hilfsprogramme angehen, um das Netz für Hessens Wirtschaft noch enger zu knüpfen.“

„Unser Regierungspräsidium in Gießen ist sehr gut aufgestellt, um die Anträge kleiner und mittelständischer Unternehmen schnell und unbürokratisch zu prüfen. 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Regierungspräsidium Gießen sowie der nachgeordneten Bereiche werden hierfür in Zusammenarbeit mit 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Finanzverwaltung die zusätzliche Arbeit übernehmen, um Schaden für Selbstständige und Unternehmer in Folge der Corona-Krise abzufedern. Sie werden zeitnah Anträge prüfen, damit die Auszahlung der notwendigen finanziellen Hilfe zur Existenzsicherung so rasch wie möglich erfolgen kann“, sagte Innenminister Peter Beuth.

 

943 Millionen Soforthilfe ausgezahlt


„Die Soforthilfe hat von Ende März bis Ende Mai vielen kleineren Unternehmen geholfen. Inzwischen kommt die Wirtschaft in vielen Bereichen wieder in Schwung, aber es gibt immer noch Betriebe, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Darum ist es gut, dass der Bund weitere Mittel bereitstellt und ein einheitliches System aufgesetzt hat“, sagten Al-Wazir, Boddenberg und Beuth. Sie verwiesen dabei auf die hohe Nachfrage und die 134.600 Anträge auf Soforthilfe, die in Hessen bis Ende Mai eingegangen sind. „Insgesamt wurden bisher rund 943 Millionen Euro Soforthilfe an hessische Unternehmerinnen und Unternehmer ausgezahlt. Das zeigt, dass wir sehr vielen Betriebe in diesen schwierigen Monaten helfen konnten.“ Der Großteil der Mittel kam vom Bund (rund 712 Mio. Euro), der Rest vom Land Hessen. 

Die Hilfen verteilten sich unterschiedlich auf ganz Hessen: Der weitaus größte Teil der Soforthilfen (ca. 69 Prozent) floss an Betriebe aus dem Regierungsbezirk Darmstadt. 17 Prozent entfielen auf den Regierungsbezirk Kassel und 13 Prozent auf den Regierungsbezirk Gießen. In allen drei Regionen gingen die meisten Soforthilfen an Betriebe aus der Dienstleistungsbranche, danach folgte mit Abstand die Gastronomie und der Handel.


Information zur Überbrückungshilfe


Die Überbrückungshilfe wird als Beitrag zu den betrieblichen Fixkosten ausgezahlt. Die Höhe des Beitrags bemisst sich an der tatsächlichen Umsatzentwicklung in den drei Monaten Juni, Juli und August 2020.

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

  • 80 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang über 70 Prozent
  • 50 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang zwischen 50 und 70 Prozent
  • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang zwischen 40 und 50 Prozent

Der Umsatzrückgang ergibt sich im Vergleich des Fördermonats zum Vorjahresmonat. Bei Unternehmen, die im Zeitraum 1. Juni bis 31. Oktober 2019 gegründet wurden, sind die Monate Dezember 2019 bis Februar 2020 zum Vergleich heranzuziehen.   
Die durch dieses Verfahren entstehenden Kosten können bei den Fixkosten angesetzt werden. Die Überbrückungshilfe kann für die drei Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden.

Folgende Unterlagen sind für den Antrag auf Überbrückungshilfe notwendig:

  • Name und Firma
  • Steuernummer oder steuerliche Identifikationsnummer
  • IBAN
  • Zuständiges Finanzamt
  • Geschäftsadresse
  • Branche
  • Höhe des Umsatzrückgangs
  • Voraussichtliche Höhe der betrieblichen Fixkosten
  • Voraussichtliche Umsatzentwicklung

FAQs zur Überbrückungshilfe

 

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